BVerwG weist Klagen gegen Ausbau der A 46 in Wuppertal ab

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteilen vom 10.04.2019 zwei Klagen gegen den Ausbau der Bundesautobahn A 46 im Stadtgebiet von Wuppertal abgewiesen. Die Kläger, die Stadt Wuppertal sowie die Eigentümergemeinschaft eines mehrgeschossigen Wohnhauses, könnten keinen weitergehenden Immissionsschutz verlangen (Az.: 9 A 22.18 und 9 A 24.18). 

Kläger verlangten weitergehenden Immissionsschutz

Der rund 2,8 Kilometer lange, im Bedarfsplan des Bundes als vordringlicher Bedarf ausgewiesene Abschnitt schließt den sechsstreifigen Ausbau der A 46 zwischen Düsseldorf und Wuppertal (Sonnborner Kreuz) ab. Der Plan sieht die Erweiterung um je einen durchgehenden Fahrstreifen in beide Richtungen sowie zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen, insbesondere höhere Lärmschutzwände, vor. Geklagt hatten die Stadt Wuppertal sowie die Eigentümergemeinschaft eines mehrgeschossigen Wohnhauses, das sich neben der Autobahn befindet. Beide Kläger hatten einen weitergehenden Immissionsschutz verlangt.

BVerwG: Schutzwürdige Belange der Stadt Wuppertal nicht verletzt

Die Klagen blieben ohne Erfolg. Schutzwürdige Belange der Stadt Wuppertal würden durch die Planung nicht verletzt, zumal sich die bestehende Lärmsituation dank der vorgesehenen Schutzmaßnahmen insgesamt merklich bessere. Die maßgeblichen Grenzwerte für Luftschadstoffe würden eingehalten. 

Mehrkosten für wirksame Lärmabschirmung des Wohngebäudes unverhältnismäßig 

Das Wohngebäude der klagenden Eigentümergemeinschaft ließe sich wegen seiner exponierten Lage oberhalb der Autobahn nur durch einen Lärmschutztunnel wirksam abschirmen. Die dafür erforderlichen Mehrkosten durften nach dem Urteil, auch aufgrund der bestehenden Vorbelastung, als unverhältnismäßig abgelehnt werden.

BVerwG, Urteil vom 10.04.2019 - 9 A 22.18

Redaktion beck-aktuell, 10. April 2019.