Aus 11 wird 9: BVerwG spart einen Senat ein

Das BVerwG strukturiert seine Revisionssenate neu. Mit Wirkung zum 1. Januar 2026 wurde der bisherige 9. Revisionssenat aufgelöst. In Zukunft werde stattdessen der bisherige 11. Revisionssenat als 9. Revisionssenat geführt.

Den Vorsitz des neuen 9. Senats übernehme Prof. Dr. Christoph Külpmann, der zuvor auch schon Vorsitzender des 11. Senat gewesen sei, teilte das BVerwG mit. Die Vorsitzende des bisherigen 9. Senats, Prof. Dr. Ulrike Bick, sei nach 13- jähriger Tätigkeit am BVerwG Ende 2025 in den Ruhestand eingetreten.

Vor ihrer Zeit als Vorsitzende Richterin in Leipzig war Bick ab 1992 am VG Gelsenkirchen, am OVG Nordrhein-Westfalen und am OVG Münster tätig. Neben ihrer richterlichen Tätigkeit war sie auch als wissenschaftliche Mitarbeiterin am BVerwG und BVerfG tätig. Ab August 2012 war sie Vorsitzende Richterin des 9. Senats am BVerwG.

Neben diesen Tätigkeiten betreute Bick seit 2014 als Mitinitiatorin ein gemeinsames Veröffentlichungsprojekt der höchsten Verwaltungsgerichte Deutschlands und Frankreichs, die sogenannten "Publications croisées". Darüber hinaus ist sie als Prüferin beim LJPA Nordrhein-Westfalen und als Honorarprofessorin an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster tätig.

Der neue 9. Revisionssenat wird für Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des Ausbaus von Energieleitungen und des Straßen- und Wegerechts zuständig sein. Darunter fallen insbesondere die erstinstanzlichen Klagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse für den Bau von Bundesfernstraßen. Der Senat wird daher vor allem mit Verfahren befasst sein, für die der Gesetzgeber eine besondere Beschleunigung vorsieht und die deshalb dem BVerwG in erster und letzter Instanz zugwiesen habe.

Die weiteren Materien, die vom ehemaligen 9. Senat bearbeitet wurden, werden auf den 4., 7. und 8. Senat umverteilt, so das BVerwG abschließend.

Redaktion beck-aktuell, kw, 2. Januar 2026.

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