Neues Beweismaterial verzögert Urteil zu rechtsextremistischer "Artgemeinschaft"

Das eigentlich für Dienstag geplante Urteil zum Verbot der "Artgemeinschaft" verzögert sich: Neue Hinweise aus einem Ermittlungsverfahren führen zu einer weiteren Verhandlungsrunde vor dem BverwG.

Im Verfahren um das Verbot der rechtsextremistischen "Artgemeinschaft" hat das BVerwG die mündliche Verhandlung wieder eröffnet. Das teilte das Gericht in Leipzig mit. Die Verkündung des Urteils findet damit nicht am Dienstag statt.

Grund für die Entscheidung ist ein Antrag des Bundesinnenministeriums, das neue Erkenntnisse aus einem laufenden Ermittlungsverfahren angeführt hatte. Dabei geht es um den Verdacht von Verstößen gegen das Sprengstoff- und das WaffenG durch eine Person aus dem Umfeld der verbotenen Vereinigung. Diese Informationen seien dem Ministerium erst nach Abschluss der mündlichen Verhandlung bekanntgeworden.

Das BVerwG erklärte, das neue Vorbringen gebe Anlass zu weiteren Erwägungen und ergänzenden Sachverhaltsermittlungen. Dazu müssten sich die Beteiligten in einer erneuten mündlichen Verhandlung äußern können. Zwar sei für die Rechtmäßigkeit des Verbots grundsätzlich die Lage zum Zeitpunkt des Erlasses maßgeblich. Es sei jedoch zu prüfen, ob die vom Ministerium gezogenen Schlussfolgerungen für diesen Zeitpunkt zutreffen. Wann die mündliche Verhandlung fortgesetzt wird, entscheidet das BVerwG selbst. Die Beteiligten sollen zu einem späteren Zeitpunkt dazu geladen werden.

Verbot wegen Verfassungsfeindlichkeit

Hintergrund des Verfahrens ist das Verbot der rechtsextremistischen Vereinigung "Artgemeinschaft" durch die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) im Jahr 2023. Sie hatte die Gruppierung als verfassungsfeindlich eingestuft und sie als "sektenartige, zutiefst rassistische und antisemitische Vereinigung" bezeichnet. Die Vereinigung hatte gegen das Verbot geklagt und sich auf die Religionsfreiheit berufen. In der mündlichen Verhandlung vor zwei Wochen stellte sie sich als völlig unpolitische, nach außen abgeschottete Glaubensgemeinschaft dar.

Der vollständige Name der Vereinigung lautete "Artgemeinschaft - Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung". Sie wurde 1951 gegründet und hatte 2023 laut einem Verzeichnis 81 Mitglieder.

Redaktion beck-aktuell, sst, 9. Februar 2026 (dpa).

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