BVerwG-Präsident besorgt über geplante Verlegung des Sitzes des Bayerischen VGH

Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts Klaus Rennert äußert sich besorgt zu Berichten, wonach die bayerische Landesregierung plant, im Zuge der Umstrukturierung von Staatsbehörden auch den Hauptsitz des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs von München nach Ansbach zu verlegen. Er hat sich mit einem Schreiben an den Ministerpräsidenten des Freistaates Bayern gewandt und gebeten, diese Entscheidung zu überdenken.

Rennert befürchtet Qualitätsverluste bei Verlegung in kleine Stadt

Rennert wirbt dafür, auch die mit der Verlegung des Gerichtssitzes verbundenen Entwicklungen in den Blick zu nehmen, die für die Verwaltungsrechtspflege in Deutschland insgesamt abträglich sein könnten. Beim Sitz eines Obergerichts in einer kleineren Stadt mit etwa 45.000 Einwohnern sei der Erfahrung nach zu besorgen, dass die weitaus meisten Richter nur noch zu den Beratungen und Sitzungen einpendeln. Folge sei, so Rennert, "dass der informelle Meinungsaustausch über den Flur praktisch zum Erliegen kommt, der für eine niveauvolle Rechtspflege unverzichtbar ist". Weiter machte Rennert darauf aufmerksam, dass die bayerische ebenso wie die Verwaltungsrechtspflege in Deutschland insgesamt dringend darauf angewiesen sei, die Besten des Fachs für die Berufungsgerichte und das Revisionsgericht zu gewinnen. Dies setze nicht nur ein angemessenes Gehalt voraus, sondern auch ein attraktives Umfeld, wie es regelmäßig erst in einer größeren Stadt zu finden sei.

Redaktion beck-aktuell, 3. Februar 2020.