Der 2. Senat des BVerwG hat die Klage eines Tarifbeschäftigten des BND auf Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe abgewiesen (Urteil vom 11.12.2025 – 2 A 4.25). Trotz aktueller Dienstfähigkeit fehle es an der gesundheitlichen Eignung. Ausschlaggebend seien die mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu erwartenden Fehlzeiten infolge einer chronisch fortschreitenden Nierenerkrankung (ADPKD). Das Verfahren wurde unmittelbar vor dem BVerwG geführt, das hier erstinstanzlich zuständig war.
Ein Angestellter des BND wollte 2023 verbeamtet werden. Er leidet an einer erblich bedingten Nierenerkrankung (ADPKD), hinzu kommen Bluthochdruck und erhöhte Cholesterinwerte. Ein Grad der Behinderung lag nicht vor.
Die amtsärztliche Einschätzung fiel differenziert aus: Eine vorzeitige dauernde Dienstunfähigkeit sei zwar nicht überwiegend wahrscheinlich. Im weiteren Lebensverlauf sei jedoch mit deutlich steigenden krankheitsbedingten Ausfallzeiten zu rechnen. Es bestehe ein signifikantes Risiko eines Nierenversagens. Der BND lehnte die Verbeamtung wegen fehlender gesundheitlicher Eignung ab. Der Mitarbeiter verwies auf planbare Dialysezeiten, flexible Arbeitszeiten und mögliche Therapiefortschritte.
Prognose statt Momentaufnahme
Das BVerwG stellte klar, dass die gesundheitliche Eignung nach Art. 33 Abs. 2 GG prognostisch zu bestimmen sei – regelmäßig bis zur gesetzlichen Altersgrenze. Aktuelle Dienstfähigkeit genüge nicht. Fehle die überwiegende Wahrscheinlichkeit, die Dienstpflichten dauerhaft und in vollem Umfang erfüllen zu können, sei die Eignung zu verneinen.
Eine negative Prognose könne bereits auf über Jahre hinweg zu erwartende erhebliche Fehlzeiten gestützt werden. Dass eine konkrete vorzeitige Dienstunfähigkeit nicht sicher prognostiziert werden könne, stehe dem nicht entgegen. Von der früher herangezogenen Anforderung, Ausfälle müssten einer Frühpension "etliche Jahre" vor Ruhestand entsprechen, rückte das Gericht ab.
Chronische Erkrankung mit klarer Risikokurve
Die Krankheit des Klägers wertete das Gericht als tragfähige Grundlage für eine negative Prognose. Die Amtsärztin hatte den individuellen Verlauf nachvollziehbar hergeleitet: genetische Faktoren, frühes Diagnosealter, bestehende Hypertonie, Nierengröße (Mayo-Klasse 1D). Im Ergebnis kam sie zu einem deutlich erhöhten Risiko eines Nierenversagens vor dem Ruhestandsalter – samt Dialyse, möglicher Transplantation und typischen Begleitsymptomen wie Müdigkeit und Leistungseinbußen.
Wichtig für die Praxis: Der Senat berücksichtigte alle voraussichtlich erheblich beeinträchtigenden Ausfallzeiten, nicht nur ganztägige Dienstunfähigkeit. Dazu zählten wiederkehrende therapiebedingte Abwesenheiten und verminderte Leistungsfähigkeit. Prognostische Unsicherheiten oder mögliche künftige Therapiefortschritte änderten daran nichts. Auch Arbeitszeitflexibilisierung oder Sonderurlaubsregelungen kompensierten zwar organisatorisch, lösten aber die gesundheitliche Eignung nicht auf. Das Leitbild des Beamtenverhältnisses bleibe die Vollzeitfähigkeit.


