Das Bundesverfassungsgericht will seine Anfangsjahre in der jungen Bundesrepublik auf mögliche personelle Verquickungen mit der Zeit des Nationalsozialismus durchleuchten lassen. Das hätten die 16 Richter der beiden Senate im Plenum beschlossen, sagte Präsident Andreas Voßkuhle am 18.02.2020 beim Jahrespresseempfang des Gerichts in Karlsruhe. Bei zwei, drei Personen seien Verflechtungen bereits bekannt. Es sei sinnvoll, sich das in einem strukturierten Prozess genauer anzuschauen.
Ehemaliger Verfassungsrichter Geiger erwirkte an Sondergericht mehrere Todesurteile
Eine besonders problematische Figur ist Willi Geiger, der im Nationalsozialismus an einem Sondergericht mehrere Todesurteile erwirkte. Von 1951 bis 1977 war er Verfassungsrichter.
Ähnliches Forschungsprojekt auch beim BGH
Das Bundesjustizministerium hatte sein NS-Erbe bis 2016 aufarbeiten lassen ("Die Akte Rosenburg"). Dabei war herausgekommen, dass in der Nachkriegszeit mehr als die Hälfte der Führungskräfte ehemalige NSDAP-Mitglieder waren. Jeder Fünfte war SA-Mann. Derzeit lässt Generalbundesanwalt Peter Frank seine Behörde auf personelle Kontinuitäten nach dem Zweiten Weltkrieg untersuchen. Beim Bundesgerichtshof läuft ein ähnliches Forschungsprojekt.
Redaktion beck-aktuell, 19. Februar 2020 (dpa).
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Neuhaus/Pamp, Bundesjustiz arbeitet auf, DRiZ 2018, 374
Geuther, Die Akte Rosenburg, DRiZ 2016, 360
Lamprecht, Die Braunhemden auf der Rosenburg, NJW 2016, 3082
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