Genehmigungspflicht mit einem Aber: Männer bis 45 müssen längere Auslandsaufenthalte melden

Seit Jahresbeginn gilt eigentlich: Männer zwischen 17 und 45 müssen sich Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten von der Bundeswehr genehmigen lassen. Praktisch bleibt aber wohl – vorerst – alles beim Alten.

Die Pflicht geht auf das sogenannte Wehrdienst-Modernisierungsgesetz zurück, das zum 1. Januar 2026 in Kraft trat. "Nach dem Gesetzeswortlaut sind männliche Personen ab der Vollendung des 17. Lebensjahres dazu verpflichtet, Auslandsaufenthalte, die länger als drei Monate dauern, vorab beim zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr genehmigen zu lassen", erklärte ein Ministeriumssprecher. Dies gilt laut Gesetz auch außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls. Die Pflicht endet im Alter von 45 Jahren.

Allerdings hatte der Sprecher ergänzt: "Wir werden aber durch Verwaltungsvorschriften klarstellen, dass die Genehmigung als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist." Die Nachfrage, ob trotzdem ein Antrag beim Karrierecenter nötig wird oder die Genehmigung automatisch als erteilt gilt, ließ das Ministerium offen.

Der Sprecher erklärte nur: "Die Regelung galt bereits auch in den Zeiten des Kalten Krieges und hatte keine praktische Relevanz, insbesondere ist sie auch nicht sanktioniert." Er betonte: "Die Folgen dieser Regelung für die jungen Menschen sind grundsätzlich tiefgreifend. Gerade im Hinblick darauf, dass der Wehrdienst weiterhin freiwillig ist." Dem folgend würden "aktuell konkretisierende Regelungen für die Zulassung von Ausnahmen von der Genehmigungspflicht im Bundesministerium der Verteidigung erarbeitet, auch um überflüssige Bürokratie zu vermeiden". Dem laufenden Prüfungs- und Erarbeitungsprozess könne man nicht vorgreifen.

Union für pragmatische Lösung

Der verteidigungspolitische Sprecher der Union, Thomas Erndl, sagte der Welt, die Regelung sei Teil der Wehrerfassung. Doch sprach er sich für eine pragmatische Umsetzung aus: Solange der Wehrdienst freiwillig sei, solle es keinen echten Genehmigungsprozess geben. Denkbar sei stattdessen eine bloße "Mitteilungspflicht", sagte Erndl.

Kern des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes ist die verpflichtende Musterung für junge Männer ab dem Jahrgang 2008. So sollen Freiwillige für einen Ausbau der Truppe von zuletzt gut 180.000 auf 260.000 aktive Soldaten rekrutiert werden. Das Verteidigungsministerium betonte, die Bundeswehr müsse für den Ernstfall wissen, wer sich gegebenenfalls längerfristig im Ausland aufhalte.

Die Grünen fordern Aufklärung:  "Ich erwarte eine zügige Klarstellung des Ministeriums", sagte die sicherheitspolitische Sprecherin Sara Nanni der Welt. "Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, schnell zu wissen, ob und falls ja welche Pflichten zum Melden sie haben."

Die Linken-Politikerin Desirée Becker sagte der Zeitung, die aktuelle Aufregung zeige, wie "handwerklich schlecht" das Gesetz gemacht sei. Der AfD-Verteidigungspolitiker Rüdiger Lucassen meinte, die Bundesregierung wäre gut beraten, "eine pragmatische Lösung ohne großen Verwaltungsaufwand und unnötige Zumutungen an junge Männer zu erarbeiten".

Redaktion beck-aktuell, sst, 7. April 2026 (dpa).

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