Sollgröße 600 Sitze: Mathematiker macht Vorschlag für Reform des Wahlrechts

In Kürze nimmt die Wahlrechtskommission des Bundestags ihre Arbeit auf. Sie will das erst 2023 von der Ampel geänderte Wahlrecht erneut reformieren. Dazu gibt es jetzt einen Vorschlag von außen.

Für die geplante neuerliche Reform des Bundestagswahlrechts hat ein Experte einen Vorschlag vorgelegt, der eine Reduzierung der Zahl der Wahlkreise vorsieht. Sie soll von 299 auf 270 verringert werden, zugleich soll die Zahl der Listenmandate auf 330 steigen. "Somit liegt die Sollgröße des Bundestages bei 600 Sitzen", sagte der Stuttgarter Mathematik-Professor Christian Hesse der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

Sein Modell sieht ferner vor, dass es wieder Überhang- und Ausgleichsmandate gibt, die die Ampel von SPD, Grünen und FDP mit ihrer Wahlrechtsreform 2023 abgeschafft hatte, weil sie zur Aufblähung des Bundestages auf zuletzt 736 Mandate geführt hatten. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei über die Erststimmen mehr Direktmandate gewinnt als ihr nach ihrem Zweitstimmergebnis zustehen. Sie darf diese behalten, die anderen Parteien bekommen aber Ausgleichsmandate dafür.

Union und SPD wollen Wahlrecht schnell wieder ändern

Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, das erst 2023 von der Ampel eingeführte neue Bundestagswahlrecht zu ändern. Eine dazu vorgesehene Kommission konstituiert sich gerade.

Hesse ist Mathematiker an der Universität Stuttgart und Gastprofessor an der Hertie School in Berlin. Er befasst sich seit Jahren mit dem Wahlrecht, war beispielsweise im Verfahren vor dem BVerfG 2012 Sachverständiger.

Nur wenige Überhangmandate zu erwarten

"Die Verringerung der Zahl der Wahlkreise und Vergrößerung der Zahl der Listenmandate macht das Entstehen von Überhangmandaten unwahrscheinlich", erläuterte er. Das bestätigten Modellrechnungen. Wenn Überhangmandate anfallen sollten, dann nur eine geringe Zahl.

Berechnungen zeigten, dass ein Anwenden dieses Modells auf die Ergebnisse der Bundestagswahl vom Februar zu einem Parlament mit etwa 620 Abgeordneten geführt hätte. Alle Parteien, die über der Fünfprozenthürde gekommen seien, hätten Mandatszahlen erreicht, die bestmöglich ihren Zweitstimmenergebnissen entsprächen.

Änderung des Wahlrechts "verfassungskonform und fair"

Über seinen Vorstoß sagte Hesse der dpa: "Dieses Kompromissmodell ist verfassungskonform und mathematisch fair gegenüber allen Parteien." Es führe zu Bundestagsgrößen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit unterhalb der im jetzigen Wahlrecht fixierten Größe von 630 liegen. "Zudem ist es minimalinvasiv gegenüber den bisher verwendeten Bundestagswahlsystemen, bewahrt deren Vorzüge, beseitigt aber alle ihre Nachteile."

Neuzuschnitt der Wahlkreise durch Algorithmen

Die Verringerung der Zahl der Wahlkreise ist aus Hesses Sicht unproblematisch realisierbar. "De facto werden aus zehn Wahlkreisen neun gemacht." Dies sei hinsichtlich der Wahlkreisgröße noch vertretbar, weil das geltende Wahlrecht bei der Einwohnerzahl Abweichungen vom Durchschnittswert von 15% nach oben oder unten zulasse. "Das erlaubt es, in bevölkerungsschwachen Gegenden die Wahlkreise räumlich nur geringfügig zu vergrößern. So werden schwer zu bewältigende übergroße Wahlkreise für die Kandidaten vermieden."

Der Neuzuschnitt der Wahlkreise solle durch bereits bei der Bundeswahlleiterin vorliegende mathematische Algorithmen erfolgen, sagte Hesse. Auf diese Weise werde der Neuzuschnitt der politischen Einflussnahme entzogen – insbesondere der Möglichkeit von "Gerrymandering", wie es etwa aus den USA bekannt ist. Dabei werden Wahlkreisgrenzen manipulativ so festgelegt, dass die Kandidatinnen und Kandidaten einer Partei bevorteilt werden.

Redaktion beck-aktuell, cil, 19. September 2025 (dpa).

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