Bundestag verlängert Wertgrenze für Nichtzulassungsbeschwerden

Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision beim Bundesgerichtshof ist auch künftig erst ab einem Streitwert von 20.000 Euro möglich. Der Bundestag verlängerte am 07.06.2018 eine entsprechende Regelung bis zum 31.12.2019. Ohne diese Entscheidung wäre die bisherige Wertgrenze Ende Juni 2018 weggefallen.

BGH-Präsidentin warnte vor Arbeitsüberlastung

Erst im März 2018 hatte die BGH-Präsidentin Bettina Limpberg vor einer Arbeitsüberlastung des höchsten deutschen Zivil- und Strafgerichts gewarnt. Ohne die Grenze von 20.000 Euro würde laut Limpberg eine Verdoppelung der Nichtzulassungsbeschwerden drohen. Der Bundesrat muss die Verlängerung am 08.06.2018 noch bestätigen.

Redaktion beck-aktuell, 8. Juni 2018 (dpa).