Angehende Juristen bekommen mehr Zeit für ihr Studium. Der Bundestag hat in der Nacht zum 18.10.2019 einstimmig beschlossen, die reguläre Studienzeit einschließlich Prüfungen von viereinhalb auf fünf Jahre zu verlängern. Der bislang veranschlagte Zeitraum sei zu knapp bemessen, heißt es zur Begründung im Gesetzentwurf des Bunderates (BT-Drs.:19/8581).
Reform der Juristenausbildung führte zu Anstieg der tatsächlichen Studiendauer
Durch die Reform der Juristenausbildung im Jahr 2002 sei die tatsächliche Studiendauer von durchschnittlich 9,6 Semestern auf 11,3 Semester angestiegen. Die Festlegung der Studiendauer hat auch deshalb unmittelbare Auswirkungen auf die Studierenden, weil die staatliche Förderung per Bafög im Normalfall nur während der Regelstudienzeit gewährt wird.
Redaktion beck-aktuell, 18. Oktober 2019 (dpa).
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Zum Thema im Internet
Den Gesetzentwurf des Bundesrates (BT-Drs.:19/8581) finden Sie als pdf-Dokument auf den Internetseiten des Deutschen Bundestags.
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