Regelung bis Ende September befristet
Diese Änderung der Geschäftsordnung soll bewirken, dass der Bundestag auch dann noch beschlussfähig ist, wenn womöglich viele Abgeordnete unter Quarantäne stehen und nicht an Sitzungen teilnehmen können. Die Regelung ist bis zum 30.09.2020 befristet.
Kritik von AfD
Trotz der generellen Zustimmung der AfD kritisierte deren Abgeordneter Thomas Seitz anschließend in einer Erklärung diesen Zeitraum als unnötig lang. Es könnte der Eindruck entstehen, Gesetze würden nur noch von einer Minderheit von Abgeordneten verabschiedet. "Dies untergräbt das Vertrauen der Staatsbürger in den Rechtsstaat und seine Institutionen." Seitz forderte, die Sonderregelung nur bis Ende Mai 2020 gelten zu lassen.
Sensburg: Bundestag handlungs- und beschlussfähig
Der Vorsitzende des Geschäftsordnungsausschusses, Patrick Sensburg (CDU), wies die Behauptung zurück, es könne der Eindruck erweckt werden, Abgeordnete kämen ihren Verpflichtungen nicht nach. Gerade dieser Tag beweise das Gegenteil. "Ihre Unterstellung ist nicht ok", sagte Sensburg an die Adresse von Seitz. "Der Bundestag ist handlungs- und beschlussfähig, die Demokratie funktioniert."
Kubicki: "Pragmatische Lösung der aktuellen Situation"
Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Kubicki hatte die Neuregelung zuvor als "pragmatische Lösung der aktuellen Situation" bezeichnet. "Ich halte diese Lösung auch für deutlich 'schonender' für unsere parlamentarische Ordnung als das vormals im Raum stehende Notparlament, das nicht nur im Verteidigungsfalle eingerichtet werden dürfte", sagte der FDP-Politiker der Deutschen Presse-Agentur.