Pfandfreiheit bei schriftlicher Erklärung des Konsums außerhalb Deutschlands
In der Praxis geht es vorwiegend um in Dänemark abgefülltes Bier. Die dänischen Behörden hatten diese Regelung kritisiert, da diese Dosen in Dänemark nicht recycelt wurden, sondern zur Vermüllung beitrugen. Eine 2015 getroffene Gemeinsame Erklärung zwischen den dänischen und schleswig-holsteinischen Behörden sowie dem Bundesumweltministerium sah vor, dass Dänen, die in deutschen Bordershops Getränke kaufen, dänisches Pfand zahlen müssen.
Pfandsystem stockt noch
Dafür hätte die dänische Regierung aber ein entsprechendes Pfandsystem einrichten müssen. Dies ist aber nach Darlegung der Bundesregierung bisher nicht geschehen. Als Grund habe die dänische Regierung sich unter anderem auf eine noch nicht beschiedene Beschwerde des dänischen Handelsverbands bei der EU-Kommission berufen. Der Handelsverband ist demnach der Auffassung, dass die Nichterhebung des deutschen Pfandes eine rechtswidrige Beihilfe an deutsche Grenzhändler darstellt.
Länder: Ohne Rückführung der Dosen auch kein Pfand
Grundsätzlich ist laut Antwort die Bundesregierung der Auffassung, dass die betroffenen Dänen für die Getränke auch Pfand nach deutschem Recht zu errichten haben. Der Bund habe in diesem Feld aber keine Vollzugskompetenz. Die Behörden in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern verträten hingegen eine andere Rechtsauffassung. Die Vollzugsbehörden in den beiden Ländern argumentierten, dass die Pfandpflicht zum Ziel habe, "bestehende Mehrwegsysteme zu fördern und restentleerte Einweggetränkeverpackungen in Deutschland in den Wirtschaftskreislauf zurückzugeben". Da die Käufer aus Dänemark beziehungsweise Skandinavien aber schriftlich versicherten, die Getränke außerhalb Deutschlands zu konsumieren, wo dann auch der Abfall anfalle, sei die Pfandpflicht nicht anzuwenden, fasst die Bundesregierung das Argument der Länder zusammen.