Trotz massiver Kritik sollen die Datenschutz-Vorgaben für Kleinunternehmen gelockert werden. Der Bundestag verabschiedete in der Nacht zum 28.06.2019 ein Gesetz, mit dem die Schwelle, ab der Betriebe einen Datenschutzbeauftragten ernennen müssen, von 10 auf 20 Mitarbeiter steigt.
Bundesrat muss noch zustimmen
Befürworter sehen darin eine Maßnahme zum Bürokratieabbau, von der 90% der Handwerksbetriebe profitierten. Viele Datenschützer reagierten jedoch empört. Der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz warnte sogar, der Schaden für die Wirtschaft sei größer als der Nutzen. Bevor die umstrittene Neuregelung in Kraft treten kann, muss noch der Bundesrat zustimmen.
Redaktion beck-aktuell, 28. Juni 2019 (dpa).
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Zum Thema im Internet
Den ursprünglicher Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 19/046) finden Sie als pdf-Dateien auf den Seiten des Bundestages.
Aus der Datenbank beck-online
Baumgartner/Hansch, Der betriebliche Datenschutzbeauftragte, ZD 2019, 99