Die Karlsruher Richter hatten in dem Urteil ein effektives Verfahren eingefordert, das es leiblichen Vätern ermöglicht, "anstelle des bisherigen rechtlichen Vaters selbst rechtlicher Vater seines Kindes zu werden". Bisher war das für leibliche Väter nicht möglich, soweit zwischen dem Kind und dem rechtlichen Vater eine "sozial-familiäre Beziehung" besteht, der Mann also Verantwortung für das Kind trägt, ohne dessen biologischer Vater zu sein. Die aktuelle gesetzliche Regelung sei jedoch mit dem Elterngrundrecht nicht vereinbar, so der Erste Senat.
Mit der Reform kann der leibliche Vater nun die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes anfechten, wenn er eine enge Beziehung zu seinem Kind hat oder wenn eine frühere Beziehung zum Kind ohne sein Verschulden abgebrochen wurde. Eine weitere Regelung soll zudem einen Wettlauf um die Vaterschaft verhindern: Wenn der leibliche Vater bei Gericht bereits ein Verfahren zur Feststellung seiner Vaterschaft angestrengt hat, soll bis zur Entscheidung kein anderer Mann die Vaterschaft anerkennen können.
Erweitert wird außerdem das Mitspracherecht des betroffenen Kindes: Ist es mindestens 14 Jahre alt, kann es verhindern, dass ihm die Mutter statt des leiblichen Vaters einen anderen Mann als rechtlichen Vater "aufzwingt".


