Der Bundestag hat das sogenannte Kritis-Dachgesetz verabschiedet. Es macht Unternehmen und Teilen der Verwaltung strengere Vorgaben für den Schutz zentraler Institutionen und Anlagen. Dabei geht es sowohl um die Abwehr von Angriffen durch Kriminelle als auch um den Schutz der Infrastruktur vor Anschlägen von Extremisten.
Mit Zäunen, Zugangsbeschränkungen und einer Identifizierung technischer Schwachpunkte sollen Risiken begrenzt werden. Auch Sabotageaktionen ausländischer Mächte sollen so verhindert werden.
Infrastruktur der EU-Mitgliedstaaten soll widerstandsfähiger werden
Das Gesetz, das mit den Stimmen von Union, SPD und AfD verabschiedet wurde, setzt eine EU-Richtlinie um. Es war bereits unter der Ampel-Regierung vorbereitet worden, aber infolge der Koalition von SPD, Grünen und FDP nicht zum Abschluss gebracht worden.
Das Kritis-Dachgesetz sieht für Unternehmen der kritischen Infrastruktur – dazu gehören etwa große Energieversorger oder Wasserwerke – nicht nur strengere Verpflichtungen zum Schutz ihrer Anlagen vor, sondern auch eine Pflicht zur Meldung sicherheitsrelevanter Vorfälle sowie Bußgelder bei Regelverstößen.
Auf den mutmaßlich linksextremistisch motivierten Anschlag reagierte die schwarz-rote Koalition mit einem Änderungsantrag zum Gesetzentwurf. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, "bereits veröffentlichte, öffentlich zugängliche Infrastrukturinformationen zu überprüfen und, wo möglich, konsequent aus den öffentlich zugänglichen Bereichen zu entfernen". Potenziellen Angreifern solle es nicht zu leicht gemacht werden.
AfD stimmt trotz Kritik zu
Die AfD kritisierte das Vorhaben, erklärte aber zugleich, man stimme dennoch zu, da ein verbesserter Schutz der kritischen Infrastruktur notwendig sei. Ihr Abgeordneter Arne Raue sagte, dies sei "ein Gesetz zur Ausweitung staatlicher Kontrolle", und monierte aus seiner Sicht zu umfassende Kompetenzen für Bundesbehörden.
Rasha Nasr (SPD) sagte, das Gesetz enthalte nun eine Öffnungsklausel, die es den Ländern ermögliche, die darin enthaltenen Verpflichtungen auch Betreibern kleinerer Anlagen aufzuerlegen. Der Deutsche Städtetag hatte kritisiert, der im Gesetzentwurf festgelegte Schwellenwert von 500.000 Einwohnern zur Einordnung von Einrichtungen als kritische Infrastruktur sei zu hoch. Auch in kleineren Städten sollte ein Mindestmaß an Vorgaben zu Krisenplänen, Meldeketten und IT-Sicherheit gelten.
Jan Köstering (Linke) warf Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vor, er benutze den Brandanschlag von Berlin als Vorwand, um sich als "Überwachungsminister" in Szene zu setzen.
Der Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), Ingbert Liebing, erklärte, nun sei wichtig, dass der Bundesrat dem Gesetz zustimme. Denn "die Zeit, die beim politischen Ringen der letzten Jahre verloren wurde, fehlt den Unternehmen zur Umsetzung".


