Bundestag billigt dauerhafte Wertgrenze für Nichtzulassungsbeschwerden beim BGH

Beschwerden gegen die Nichtzulassung einer Revision beim Bundesgerichtshof sind auch in Zukunft erst ab einem Streitwert von 20.000 Euro möglich. Zur Entlastung des Gerichts beschloss der Bundestag am 14.11.2019, die bereits geltende Untergrenze dauerhaft in der Zivilprozessordnung zu verankern. 

Wertgrenze 2002 befristet eingeführt

Die Wertgrenze von 20.000 Euro war bereits im Jahr 2002 befristet eingeführt und seitdem mehrfach verlängert worden. Ohne erneuten Bundestagsbeschluss wäre sie Ende 2019 weggefallen. Schätzungen zufolge hätte dem höchsten deutschen Zivil- und Strafgericht dann eine Verdoppelung der Nichtzulassungsbeschwerden gedroht.

Redaktion beck-aktuell, 15. November 2019 (dpa).