Der Bundestag hat mehrere Änderungen an der umstrittenen Krankenhausreform beschlossen. Das Parlament nahm mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition einen Gesetzentwurf von Gesundheitsministerin Nina Warken an, der eine flexiblere Umsetzung vor Ort ermöglichen soll. Die CDU-Politikerin sagte, die Krankenhauslandschaft müsse und werde sich verändern. Damit dies strukturiert umgesetzt werden könne, würden nötige Anpassungen vorgenommen. Warken wies Kritik einer Verwässerung der Reformziele zurück.
Vorgesehen sind unter anderem längere Übergangsfristen und mehr Spielraum für Ausnahmen von Vorgaben zur Behandlungsqualität. Kommen sollen zudem mehr Kooperationsmöglichkeiten und Ausnahmen vor Ort. Die Länder sollen dies auch selbst beurteilen, ohne an bundesweite Vorgaben zur Erreichbarkeit gebunden zu sein. Ausnahmen, dass Kliniken trotz nicht erfüllter Qualitätskriterien eine Leistungsgruppe anbieten können, sollen um bis zu drei Jahre verlängerbar sein - aber mit Einbeziehung der Kassen und begrenzt auf den Einzelfall, wie die Koalition betont. Änderungen bei der Vergütung sollen nun ein Jahr später greifen. Statt 65 Leistungsgruppen sollen es noch 61 sein.
Die Einschätzungen zu den Folgen gehen auseinander. Warken sagte, man habe einen guten gemeinsamen Weg gefunden, damit es im Transformationsprozess keine "ungewollten Versorgungslücken" gebe. Grundsätzlich bleibe es dabei: Wenn Häuser Leistungen künftig erbringen wollen, müssten sie Fachpersonal, Erfahrung und Ausstattung wie gefordert vorhalten. Nun bleibe angemessene Zeit für die Umsetzung.
Grünen-Experte Janosch Dahmen warnte dagegen vor einer Gefährdung der Patientensicherheit und von Menschenleben. Denn die Logik der Reform für mehr Spezialisierung und Qualität werde ausgehebelt. Bis zu sechs Jahre könne es Leistungsgruppen ohne Erfüllung der Kriterien geben.
Reform der Reform aus dem Jahr 2024
Union und SPD hatten die Nachbesserungen im Koalitionsvertrag vereinbart. Die Krankenhausreform war Ende 2024 von der Ampel-Koalition gegen Proteste durchgesetzt worden. Der Bundesrat hatte im November 2024 zugestimmt, in einer begleitenden Entschließung aber Forderungen gestellt.
Sie soll finanziellen Druck zu immer mehr Behandlungsfällen mindern und eine stärkere Spezialisierung bei komplizierten Eingriffen herbeiführen. Zentrales Instrument dafür sollen genauer definierte "Leistungsgruppen" für Behandlungen sein, für die einheitliche Vorgaben etwa zur Ausstattung und zu Fachärzten gelten. Nur Kliniken, die diese Kriterien erfüllen, können dann die Behandlungen anbieten und mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Das vom Bundestag beschlossene Gesetz kommt abschließend noch in den Bundesrat, zustimmungsbedürftig ist es dort nicht.


