Bundestag beschließt Reform des Aufstiegs-Bafögs

Nebenberufliche Weiterbildungen und Weiterbildungen in Vollzeit werden ab dem Sommer vom Staat finanziell stärker gefördert. Der Bundestag hat am 14.02.2020 eine Reform des sogenannten Aufstiegs-Bafögs - des früheren Meister-Bafögs - beschlossen. Wer sich zum Meister oder Fachwirt weiterbildet oder in sozialen Berufen beispielsweise eine Fortbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher macht, soll künftig höhere Zuschüsse für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erhalten.

Mehr Geld für Weiterbildung - Förderung für bis zu drei Fortbildungsmaßnahmen

Deutlich mehr finanzielle Unterstützung bei den Lebenshaltungskosten soll es außerdem für Menschen geben, die eine Weiterbildung in Vollzeit machen und während dieser Zeit kein Geld verdienen. Die Förderung ist abhängig von den persönlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Die Reform sieht zudem vor, dass das Aufstiegs-Bafög künftig für bis zu drei Fortbildungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden kann. Bisher war es beschränkt auf eine Fortbildung. Der Weiterbildungsweg kann demnach künftig beispielsweise so aussehen: Vom Gesellen zum Servicetechniker, vom Servicetechniker zum Meister und vom Meister zum Betriebswirt im Handwerk. Das entspreche dem Master im akademischen Bereich.

Mehrkosten von rund 310 Millionen Euro im Jahr

So werde die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung umgesetzt, erklärten die Bildungs- und Forschungspolitiker der Unionsfraktion, Albert Rupprecht (CSU) und Stephan Albani (CDU). Laut Gesetzentwurf wird mit jährlichen Mehrkosten von rund 310 Millionen Euro gerechnet. Nach Angaben des Bundesbildungsministeriums wurden 2018 rund 167.000 Menschen mit Aufstiegs-BaföG gefördert. Die Reform muss noch durch den Bundesrat. Am 01.08.2020 sollen die Neuregelungen in Kraft treten.

Redaktion beck-aktuell, 14. Februar 2020 (dpa).