Kosten für Corona-Hilfsprogramme von 122,5 Milliarden Euro
Das Bundesfinanzministerium rechnet im Nachtragshaushalt mit Kosten für die Corona-Hilfsprogramme von 122,5 Milliarden Euro. So sind direkte Zuschüsse von insgesamt 50 Milliarden Euro für kleine Firmen und Solo-Selbstständige geplant, auch Krankenhäuser sollen mehr Geld bekommen.
33,5 Milliarden Euro weniger Steuern
Zugleich rechnet der Bund damit, wegen der massiven wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise 33,5 Milliarden Euro weniger Steuern einzunehmen. Deshalb plant Finanzminister Olaf Scholz (SPD) eine Neuverschuldung von 156 Milliarden Euro. Das sind rund 100 Milliarden mehr als die Schuldenbremse im Grundgesetz erlaubt.
Bundesrat stimmte dafür
Der Bundesrat erhebt keine Einwände gegen den Nachtragshaushalt zur Finanzierung der Corona-Hilfspakete – die Länderkammer hatte am 25.03.2020 in einer Sondersitzung dafür gestimmt, eine entsprechende Stellungnahme zum Gesetzentwurf sofort dem Bundestag zuzuleiten. Die Sitzung dauerte nur wenige Minuten, es gab keine Wortmeldungen.
Erneute Sondersitzung der Länderkammer
Bei dem Verfahren im Schnelldurchgang im Bundesrat fanden nicht wie sonst üblich Ausschussberatungen statt. Die Länderkammer stimmt dann in einer weiteren Sondersitzung am 27.03.2020 abschließend über den Gesetzesbeschluss zum Nachtragshaushalt ab. Am 27.03.2020 geht es dann auch um andere Gesetze der Corona-Hilfspakete, die zum Teil zustimmungspflichtig sind.