Bundestag beschließt Nachtragshaushalt – 156 Milliarden neue Schulden

Der Bundestag hat einen Nachtragshaushalt zur Finanzierung der Hilfspakete in der Corona-Krise beschlossen. Vorgesehen sind darin neue Schulden in Höhe von 156 Milliarden Euro. Dafür soll auch eine Notfallregelung bei der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse angewandt werden, worüber am 25.03.2020 noch die namentliche Abstimmung lief.

Kosten für Corona-Hilfsprogramme von 122,5 Milliarden Euro

Das Bundesfinanzministerium rechnet im Nachtragshaushalt mit Kosten für die Corona-Hilfsprogramme von 122,5 Milliarden Euro. So sind direkte Zuschüsse von insgesamt 50 Milliarden Euro für kleine Firmen und Solo-Selbstständige geplant, auch Krankenhäuser sollen mehr Geld bekommen.

33,5 Milliarden Euro weniger Steuern

Zugleich rechnet der Bund damit, wegen der massiven wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise 33,5 Milliarden Euro weniger Steuern einzunehmen. Deshalb plant Finanzminister Olaf Scholz (SPD) eine Neuverschuldung von 156 Milliarden Euro. Das sind rund 100 Milliarden mehr als die Schuldenbremse im Grundgesetz erlaubt.

Bundesrat stimmte dafür

Der Bundesrat erhebt keine Einwände gegen den Nachtragshaushalt zur Finanzierung der Corona-Hilfspakete – die Länderkammer hatte am 25.03.2020 in einer Sondersitzung dafür gestimmt, eine entsprechende Stellungnahme zum Gesetzentwurf sofort dem Bundestag zuzuleiten. Die Sitzung dauerte nur wenige Minuten, es gab keine Wortmeldungen.

Erneute Sondersitzung der Länderkammer

Bei dem Verfahren im Schnelldurchgang im Bundesrat fanden nicht wie sonst üblich Ausschussberatungen statt. Die Länderkammer stimmt dann in einer weiteren Sondersitzung am 27.03.2020 abschließend über den Gesetzesbeschluss zum Nachtragshaushalt ab. Am 27.03.2020 geht es dann auch um andere Gesetze der Corona-Hilfspakete, die zum Teil zustimmungspflichtig sind.

Redaktion beck-aktuell, 25. März 2020 (dpa).