Transplantationsbeauftragte sollen mehr Zeit für ihre Aufgaben bekommen
Die Transplantationsbeauftragten sollen dem Entwurf zufolge durch verbindliche Vorgaben für die Freistellung mehr Zeit für ihre Aufgaben bekommen. Bei Entnahmekrankenhäusern mit mehr als einer Intensivstation soll für jede dieser Stationen mindestens ein Transplantationsbeauftragter bestellt werden. Die anteiligen Kosten werden vollständig refinanziert. Die Transplantationsbeauftragten müssen außerdem künftig auf Intensivstationen regelmäßig hinzugezogen werden, wenn Patienten als Organspender in Betracht kommen. Sie erhalten uneingeschränkt Einsicht in die Patientenakten, um das Spenderpotenzial auswerten zu können.
Mehr Geld für Entnahmekrankenhäuser
Die Entnahmekrankenhäuser sollen mehr Geld für den gesamten Prozessablauf einer Organspende und einen Zuschlag dafür erhalten, dass ihre Infrastruktur für die Organspende besonders in Anspruch genommen wird. Kleinere Entnahmekliniken erhalten Unterstützung durch qualifizierte Ärzte.
Rufbereitschaftsdienst zur Feststellung irreversiblen Hirnfunktionsausfalls
Ein flächendeckend eingerichteter neurologischer/neurochirurgischer konsiliarärztlicher Rufbereitschaftsdienst soll sicherstellen, dass jederzeit qualifizierte Ärzte zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls zur Verfügung stehen.
Berichtssystem soll potentielle Spender erkennbar machen
Um potenzielle Organspender zu erkennen und zu melden, soll in den Kliniken eine Qualitätssicherung mit Berichtssystem geschaffen werden. Wenn ein irreversibler Hirnfunktionsausfall nicht festgestellt wird oder eine Meldung an die Koordinierungsstelle (DSO) unterbleibt, werden die Gründe dafür erfasst und bewertet. Die Daten sollen von der Koordinierungsstelle ausgewertet werden. Abläufe und Zuständigkeiten sollen dem Entwurf zufolge nachvollziehbar dokumentiert werden.
Betreuung der Angehörigen soll verbessert werden
Der Gesetzentwurf sieht auch eine bessere Betreuung der Angehörigen vor. So soll der Austausch zwischen den Organempfängern und den Angehörigen der Organspender in Form von anonymisierten Schreiben verbindlich geregelt werden.