Frühere Pläne mündeten nicht in Gesetzesvorschlag
Schon 2015 hatte das Justizministerium Pläne für bundesweit einheitlichere Mietspiegel erarbeitet. Weil diese aber nicht in einen Gesetzesvorschlag gemündet waren, wurde das Thema erneut in den aktuellen Koalitionsvertrag aufgenommen. Das Justizministerium arbeitet dazu mit dem Innen-, Bau- und dem Heimatministerium zusammen.
Grundsätze für Erstellung qualifizierten Mietspiegels nicht klar definiert
Mietspiegel werden von den meisten großen Städten in Deutschland erhoben, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln, an der sich Mieterhöhungen orientieren müssen. Von den 30 größten deutschen Städten hat nur Bremen keinen. Laut Gesetz muss ein qualifizierter Mietspiegel "nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen" erstellt werden. Diese Grundsätze sind allerdings nicht weiter definiert.
Vermietervereinigung hält für München ermittelte Durchschnittsmiete für zu gering
Laut Mietspiegelreport der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung werden in Berlin und Hamburg Mieter und Vermieter nach der Höhe der Mieten gefragt, in München und Frankfurt am Main dagegen nur die Mieter. In München zieht die Vermietervereinigung Haus und Grund gerade vor Gericht, weil sie die durch den Mietspiegel ermittelte Durchschnittsmiete in der bayerischen Landeshauptstadt für zu niedrig hält. Sie verlangt von der Stadt, die entsprechenden Daten offen zu legen.