Notare sollen bei Geldwäsche-Verdacht meldepflichtig werden
Stärker in die Pflicht genommen werden soll dem Katalog zufolge auch die Immobilienbranche. Das Ministerium plant eine Rechtsverordnung, nach der Notare einen Verdacht auf Geldwäsche viel häufiger melden sollen. Die Bundesnotarkammer begrüßte die stärkere Rolle, die Notariaten mit der Novelle zuteil würde, sagte ein Sprecher. "Zukünftig wird durch eine Rechtsverordnung ein Katalog von besonders geldwäscherelevanten Fällen festgelegt, in denen Notare immer einer Meldung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen abgeben müssen." In die Liste möglicher kritischer Fälle solle eine Barzahlung bei Immobilienkäufen aufgenommen werden.
Bisher nur verschwindend wenige Meldungen von Notaren
Der Kauf von Wohnungen, Häusern oder Grundstücken muss von Notaren beurkundet werden. Erst Anfang 2020 hatte der Senat in Berlin eine Task Force im Kampf gegen Geldwäsche beim Immobilienkauf eingerichtet. Sie sollen nun melden, wenn es Hinweise auf unrechtmäßige Immobilienkäufe gibt. Von bundesweit 77.252 Geldwäsche-Verdachtsfällen im Jahr 2019 kamen nach Angaben des Berliner Justizsenators nur acht Meldungen von Notaren.
Geldwäsche-Bedrohung in Deutschland besonders hoch
Weil Deutschland nicht nur ein wichtiger Wirtschaftsstandort sei, sondern hier auch viele Transaktionen anonym mit Bargeld beglichen würden, sei die Bedrohung durch Geldwäsche besonders hoch, schreibt das Bundesfinanzministerium in dem Strategiepapier. Finanzminister Olaf Scholz (SPD) hatte Geldwäsche in Deutschland im Herbst 2019 als "ernstes Problem" bezeichnet, das beseitigt werden müsse. Nach Ansicht des Bundeskriminalamtes (BKA) schneidet Deutschland beim Einziehen von kriminellem Vermögen im Vergleich etwa zu Italien noch schlecht ab. "Es gilt die Täter dort zu treffen, wo es ihnen auch wirklich weh tut", hatte BKA-Chef Holger Münch im Oktober 2019 gesagt.
Finanzministerium will Bargeldobergrenze senken
Seit Anfang 2020 ist in Deutschland bereits ein überarbeitetes Geldwäschegesetz in Kraft. Darüber hinaus will sich das Bundesfinanzministerium auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass es einheitlichere Regelungen gibt im Kampf gegen Geldwäsche. Wenn nicht in allen Schengen-Ländern dieselben Regeln für Schwarzgeld gelten würden, könnten Kriminelle ihr Geld einfach im benachbarten EU-Ausland statt in Deutschland waschen – zum Beispiel beim Kauf von Juwelen oder Gold. Dabei will das Ministerium auch eine Änderung der sogenannten Bargeldobergrenze – ab der sich Käufer identifizieren müssen. Diese liegt bisher bei 10.000 Euro. Künftig soll es ab einem Einkaufswert von 2.000 Euro eine Ausweispflicht geben.