Bundesregierung will beA bald wieder online stellen

Die Bundesregierung will sicherstellen, dass das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) so zügig wie möglich wieder in Betrieb genommen werden kann. Ein konkreter Termin für die Wiederinbetriebnahme sei aber noch nicht bekannt, schreibt das Bundesjustizministerium in der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 19/898) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 19/677), wie die Bundespressestelle am 28.02.2018 mitteilte.

Kein Anlass für Anpassung der ERVV

Die Aufsicht des Ministeriums über die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), die das beA Ende 2017 wegen eines erheblichen Sicherheitsrisikos offline geschaltet hatte, beschränke sich darauf sicherzustellen, dass Gesetz und Satzung beachtet werden. Einen Anlass für die Anpassung der Elektronischer-Rechtsverkehrs-Verordnung (ERVV) bis zur tatsächlichen Verfügbarkeit des beA sehe die Bundesregierung nicht. Die BRAK ist für die Einrichtung des mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten eingeführten beA zuständig.

Stand der beA-Einführung im Rechtsausschuss ein großes Thema

Der Stand der beA-Einführung hatte auch auf der Zweiten Sitzung des Rechtsausschusses breiten Raum eigenommen. Auf der Grundlage des Berichts der Bundesregierung und der BRAK zu den Ursachen der Sicherheitsmängel beim beA hatten der Parlamentarische Staatssekretär Christian Lange, BRAK-Präsident Ekkehart Schäfer und Martin Schafhausen, Mitglied des Vorstands des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Fragen der Abgeordneten beantwortet.

Redaktion beck-aktuell, 1. März 2018.