Abordnung deutscher Richter und Staatsanwälte an den EGMR
2018 habe Deutschland für diesen Zweck eine Million Euro zur Verfügung gestellt, heißt es in der Antwort laut Mitteilung des parlamentarischen Pressedienstes vom 15.05.2019. Die Zuwendungen stammten aus Haushaltsmitteln des Auswärtigen Amts. Die Bundesregierung wirbt nach eigenem Bekunden zudem bei den Landesjustizverwaltungen regelmäßig und mit Erfolg für die Abordnung deutscher Richter und Staatsanwälte an den EGMR.
Verbesserungen durch EGMR-Rechtsprechung auch in Russland und der Türkei
Die EGMR-Rechtsprechung sei auch für den Schutz der Menschenrechte in Russland und der Türkei bedeutsam. Ungeachtet bestehender Defizite hätten beide Staaten bisher einen erheblichen Teil der EGMR-Urteile umgesetzt. Dadurch konnten Beschwerdeführer effektiven Schutz gegen konkrete Menschenrechtsverletzungen erreichen. Zudem würden in zahlreichen Fällen vom Gerichtshof angeordnete Entschädigungszahlungen an die Beschwerdeführer geleistet und ihnen damit wirksam geholfen. Die Rechtsprechung des EGMR habe in bestimmten Bereichen auch zu längerfristigen Verbesserungen beigetragen, zum Beispiel in einigen Aspekten des Strafvollzugswesens Russlands.