Zugang zu "elektronischen Beweismitteln" soll erleichtert werden
Die Abgeordneten wollten unter anderem wissen, warum sich der für Anfang 2018 angekündigte Legislativvorschlag verspätet und ob es eventuell strittige Fragen gegeben hat. Der Vorschlag zielt auf praktische und gesetzgeberische Maßnahmen zur Erleichterung des Zugangs zu "elektronischen Beweismitteln". Von Interesse sind dabei Inhalts- und Verkehrsdaten, die von Internetanbietern außerhalb des ermittelnden EU-Mitgliedsstaates gespeichert oder von einem US-Dienstleistungserbringer auf dem Gebiet der Europäischen Union verarbeitet werden.
Hohes Grundrechtsschutzniveau erfordert sorgfältiges Herangehen
Wie die Bundesregierung schreibt, nimmt die Ausarbeitung nach Angaben der Europäischen Kommission deswegen mehr Zeit in Anspruch, "weil die Belange einer effizienten Strafrechtspflege mit einem hohen Grundrechtsschutzniveau in Einklang zu bringen seien und dies eine besonders sorgfältige und durchdachte Herangehensweise erfordere". Die Bundesregierung habe im Rahmen der bisherigen Diskussion auf EU-Ebene vor allem darauf hingewiesen, dass zur Wahrung des geltenden Grundrechtsschutzniveaus die grenzüberschreitende Datenherausgabe durch inländische Diensteanbieter zumindest denselben strafprozessualen Voraussetzungen genügen müsste wie rein inländische Datenherausgaben. Zu Einzelheiten dauere die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung noch an.