Höherer Pflegemindestlohn gilt bundesweit – Privathaushalte ausgenommen
Die "Dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche" trete zum 01.11.2017 in Kraft und gelte bis April 2020, so die Regierung weiter. Danach gelte auch schon ab 01.11.2017 für die Pflegebranche ein über dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro liegender Pflegemindestlohn von 10,20 Euro pro Stunde in den alten und 9,50 Euro in den neuen Bundesländern. Die Verordnung, und damit der Mindestlohn, gilt laut Regierung bundesweit, also auch für nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Pflegebranche, ambulant wie stationär, nicht jedoch in Privathaushalten. Dort gelte der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde.