Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen beschlossen. Ziel ist es, Fälle zu unterbinden, in denen Männer die Vaterschaft für ein Kind anerkennen, um einem Elternteil einen Aufenthaltstitel zu verschaffen, ohne eine Beziehung zum Kind aufzubauen.
Der Entwurf sieht vor, dass künftig die Ausländerbehörden einer Vaterschaftsanerkennung zustimmen müssen, wenn eine missbrauchsanfällige Konstellation vorliegt. Gemeint sind Fälle, in denen ein aufenthaltsrechtlichen Gefälle zwischen den Eltern besteht, etwa wenn eine Person die deutsche Staatsangehörigkeit oder ein gesichertes Aufenthaltsrecht hat, die andere jedoch nicht. Ausgenommen vom Zustimmungserfordernis sind Fälle, in denen die leibliche Vaterschaft durch einen Gentest feststeht.
Auch rückwirkende Entziehung der Vaterschaft geplant
Um eine schnelle Entscheidung zu gewährleisten, sieht der Entwurf gesetzlich geregelte Vermutungen vor, die sich an Erfahrungen aus der Praxis orientieren. So soll verhindert werden, dass nicht missbräuchliche Anerkennungen unnötig verzögert werden und eine rasche Eltern-Kind-Zuordnung möglich bleibt.
Die Neuregelung enthält zudem einen Kontrollmechanismus: Stellt sich heraus, dass eine Zustimmung durch Täuschung, Bestechung oder falsche Angaben erwirkt wurde, kann die Ausländerbehörde diese zurücknehmen. Die Vaterschaft entfällt dann rückwirkend.
Darüber hinaus soll die missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung künftig spezialgesetzlich unter Strafe gestellt werden.


