Die Bundesregierung hat beschlossen, das Übereinkommen des Europarats zum Schutz des Rechtsanwaltsberufs zu unterzeichnen. Das Abkommen soll die Berufsausübung von Anwältinnen und Anwälten gegen Bedrohungen und staatliche Repressalien absichern und ihre Rolle für die Rechtsstaatlichkeit hervorheben.
Das Übereinkommen wurde am 12. März vom Ministerkomitee des Europarats angenommen. Es verpflichtet die Vertragsstaaten, wirksame Maßnahmen zum Schutz von Anwältinnen und Anwälten vor Angriffen, Drohungen und unzulässigen Eingriffen zu ergreifen. Zudem soll die Selbstverwaltung der Anwaltschaft und die Vertraulichkeit des Mandatsverhältnisses gewahrt bleiben. Angriffe, die Straftaten darstellen, müssen verfolgt und untersucht werden.
Wie das Bundesjustizministerium mitteilt, "kennt" das deutsche Rechzt bereits viele Regelungen des Übereinkommens. Anpassungen seien vor allem im Bereich der Strafprozessordnung erforderlich, etwa beim Schutz vor Durchsuchungen. Das Übereinkommen tritt völkerrechtlich erst in Kraft, wenn mindestens acht Staaten – darunter sechs Europaratsmitglieder – es ratifiziert haben.
Der Europarat ist eine internationale Organisation mit 46 Mitgliedsstaaten, die sich für Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit einsetzt. Auch Nichtmitgliedsstaaten können dem Übereinkommen beitreten. Nach der Ratifikation überwacht eine Sachverständigengruppe die Umsetzung.


