Teil des Klimaschutzprogramms
Die Anhebung der Luftverkehrsteuer ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030 zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050. Dieses dient dem Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen künftiger Generationen, dem Klima und dem sparsamen Umgang mit Energieressourcen.
Anreiz für mehr Klimaschutz
Die derzeit geltenden Steuersätze werden zum 01.04.2020 erhöht. Damit verstärke die Bundesregierung die bereits gesetzten Anreize für ein umweltgerechtes Verhalten im Verkehr. Daneben dienten die Einnahmen auch der Finanzierung der notwendigen Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2030. So solle im Gegenzug die Mehrwertsteuer auf Bahnfahrkarten im Fernverkehr von 19 Prozent auf den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent gesenkt werden.
2020 Mehreinnahmen von 470 Millionen Euro erwartet
Die Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes solle dem Staat Mehreinnahmen von 470 Millionen Euro im Jahr 2020 einbringen. Bei voller Jahreswirkung ergäben sich 785 Millionen Euro Mehreinnahmen für den Bund. Konkret solle die Luftverkehrsteuer für innereuropäische Ziele um 5,53 Euro auf 13,03 Euro steigen. Für mittlere Distanzen bis 6.000 Kilometern sei eine Erhöhung um 9,58 Euro auf 33,01 Euro vorgesehen. Für Fernflüge sollten künftig 59,43 Euro fällig werden, das wären 17,25 Euro mehr als bisher.