Bundesrat unterstützt öffentliches WLAN: Ende der Störerhaftung

Ein weiterer Schritt zur Verbreitung von öffentlichem WLAN ist getan: Der Bundesrat hat am 22.09.2017 das vom Bundestag bereits am 30.06.2017 verabschiedete Telemediengesetz gebilligt. Die Neuregelung beendet die sogenannte Störerhaftung für Anbieter öffentlichen Internets zum Beispiel in Schulen, Gaststätten, Bürgerämtern oder Bibliotheken.

Anbieter müssen keine Kosten für Abmahnungen mehr fürchten

Betreiber von Internetzugängen könnten ihre Dienste künftig Dritten über drahtlose lokale Netzwerke (WLAN) anbieten, ohne dabei befürchten zu müssen, für Rechtsverstöße von Nutzern abgemahnt oder haftbar gemacht zu werden. Ein Großteil der derzeit bestehenden Kostenpflicht – insbesondere bei Abmahnungen – entfalle.

Angebot mit Registrierung weiter möglich

Das Gesetz stelle außerdem klar, dass Behörden WLAN-Betreiber nicht verpflichten dürfen, Nutzer zu registrieren oder ein Passwort für die Nutzung zu verlangen. Auf freiwilliger Basis sei dies weiter möglich. Eine Registrierung, bei der die persönlichen Daten von Nutzern zu anderen als Abrechnungszwecken gespeichert werden, dürfe datenschutzrechtlich allerdings nur mit Einwilligung des Nutzers erfolgen. Außerdem regele das Gesetz, unter welchen Bedingungen Nutzungssperren im Einzelfall möglich sind.

Bundesregierung will Schub für offene WLAN-Hotspots

Das Gesetz geht auf einen Entwurf der Bundesregierung zurück, die sich davon einen entscheidenden Schub für mehr offene WLAN-Hotspots verspricht. WLAN sei mittlerweile ein wichtiger Baustein der digitalen Infrastruktur und Grundlage vieler Geschäftsmodelle und Innovationen, hieß es zur Begründung der Vorlage, die der Bundestag mit kleineren Änderungen angenommen hatte. Auch der Bundesrat hatte sich in seiner Stellungnahme vom 12.05.2017 bereits sehr zufrieden mit den Regierungsplänen gezeigt.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz werde nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet, teilte der Bundesrat weiter mit. Es solle am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Redaktion beck-aktuell, 22. September 2017.