Bundesrat stimmt Umsetzung der EU-Führerscheinrichtlinie zu

Unter der Bedingung einiger Änderungen hat der Bundesrat am 16.12.2016 einer Verordnung (BR-Drs. 253/16) zugestimmt, mit der die Bundesregierung die Dritte EU-Führerscheinrichtlinie umsetzt.

Neuregelung der Fahrerlaubnisklassen geplant

Die Verordnung enthält eine Vielzahl von Neuregelungen, unter anderem zum internationalen Führerschein, zur Geltungsdauer und Abgrenzung der verschiedenen Fahrerlaubnisklassen, zu den Anforderungen an die Begleitperson für Fahranfänger ab 17 Jahren sowie diverse Verfahrensvorschriften für die Führerscheinbehörden. So sollen Flüchtlinge künftig die Theorieprüfung für den Führerschein auch auf hocharabisch ablegen können. Verwaltungsvereinfachungen sind durch die Online-Anbindung der Justiz an die Datenbanken des Kraftfahrtbundesamtes vorgesehen. Mit der Verordnung reagiert die Bundesregierung auch auf Beanstandungen der EU-Kommission, die Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof auf vollständige Umsetzung der Richtlinie verklagt hatte.

Länder setzen mit Änderungsvorgaben Einigung mit Bund um

Die Vorlage war am 08.07.2016 von der vorläufigen Tagesordnung des Bundesrates abgesetzt worden, weil sich nach Abschluss der Fachausschussberatungen noch weiterer Klärungsbedarf ergeben hatte. Bund und Länder haben sich zwischenzeitlich über die noch offenen Fragen geeinigt – insbesondere auf eine Klarstellung der Berechtigung zum Führen bestimmter Fahrzeuge mit bis zu acht Passagieren. Die Änderungsvorgaben des Bundesrates setzen diese Einigung nun um.

Verordnung soll teilweise ab 01.01.2017 in Kraft treten

Die Verordnung wird nun der Bundesregierung zugeleitet, damit diese die Änderungen einarbeiten und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt betreiben kann. Einige Teile der Verordnung sollen am 01.01.2017, einige am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Redaktion beck-aktuell, 19. Dezember 2016.