Regelstudienzeit für Jura steigt auf 10 Semester

Die Regelstudienzeit für Rechtswissenschaften wird auf fünf Jahre erhöht. Am 08.11.2019 stimmte der Bundesrat nach abschließend einem Gesetz zu, das der Bundestag drei Wochen zuvor verabschiedet hatte. Das Gesetz hat auch Auswirkungen auf den BAföG-Bezug: Jurastudentinnen und -studenten haben künftig länger Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Der Studienerfolg solle nicht von der finanziellen Situation und sozialen Herkunft der Betroffenen abhängen, hatte der Bundesrat in seinem Entwurf argumentiert.

Initiative des Bundesrates aufgegriffen

Das Gesetz gehe auf eine Gesetzesinitiative des Bundesrates vom Februar 2019 zurück, erläutert die Länderkammer. Darin hatten die Länder die Erhöhung gefordert, um das Jurastudium vergleichbaren Masterstudiengängen anzupassen. Der Bundestag habe bei der Verabschiedung lediglich einige rechtsförmliche Änderungen vorgenommen.

Vergleichbarer Stoffumfang wie Masterstudium

Das Jurastudium bleibe in seinem Umfang nicht hinter dem zehnsemestriger Masterstudiengänge zurück, heißt es in der Gesetzesbegründung. Die derzeitige Festlegung auf 9 Semester für Rechtswissenschaften sei nicht ausreichend: Die tatsächliche Studiendauer einschließlich Prüfungszeit betrage faktisch durchschnittlich 11,3 Semester. Durch die Reform der Juristenausbildung 2002/2003, die Einführung der universitären Schwerpunktbereichsprüfung und die Erweiterung um Schlüssel- und Fremdsprachenqualifikationen sei die Studiendauer in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen.

Unterzeichnung - Verkündung - Inkrafttreten

Das Gesetz werde nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es solle am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Redaktion beck-aktuell, 8. November 2019.