Der Regierungsentwurf sieht unter anderem vor, künftig den Bau von Autobahnen und Schienenwegen sowie die Sanierung von Wasserstraßen und maroden Brücken aufgrund ihres überragenden öffentlichen Interesses beschleunigt genehmigen zu lassen. Gleiches soll auch für den Bau neuer Straßen gelten, soweit sie von militärischer Relevanz sind. Umwelt- und Naturschutzbelange blieben bei den geplanten Änderungen grundsätzlich gewahrt, so die Bundesregierung. Für unvermeidbare Eingriffe in Landschaft und Natur sollen Ersatzgeldzahlungen künftig Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gleichstehen.
Während die Länder in ihrer Stellungnahme grundsätzlich das Ziel des Entwurfs begrüßten, Planungs- und Genehmigungsentwürfe für Infrastrukturprojekte zu beschleunigen, bleibt er gleichwohl deutlich hinter ihren Erwartungen zurück: Die Regierungsvorlage greife nur 4 der insgesamt 52 Maßnahmen aus dem Katalog des Bund-Länder-Prozesses zur Staatsmodernisierung auf. Der Entwurf habe überwiegend politische und klarstellende Wirkung, beschleunige die Verfahren aber nicht nennenswert.
Keine langfristige Planungssicherheit gewährleistet
Konkret fehlt es den Ländern beispielsweise an Maßnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung von Ersatzbaumaßnahmen, insbesondere für Brücken. Für diese betone der Entwurf nur das besondere öffentliche Interesse, nenne aber keine konkreten Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung. Die Länder bemängelten im Entwurf auch den fehlenden Blick auf die Hafeninfrastruktur mit ihrer Relevanz für die militärische Logistik.
Außerdem könnten viele der Maßnahmen in der Praxis wegen unzureichender Finanzierung vermutlich nicht umgesetzt werden, so der Bundesrat: Da Infrastrukturprojekte in der Regel mehrere Jahre dauern würden, Haushaltsmittel aber dem Jährlichkeitsprinzip unterstünden, bestehe oft keine langfristige Planungssicherheit. Mittelkürzungen oder -umschichtungen würden laufende Projekte behindern und neue Verfahren verzögern. Der Bundesrat forderte in seiner Stellungnahme einen verkehrsträgerübergreifenden Infrastrukturfonds zur Gewährleistung der Planungssicherheit.
Die Bundesregierung kann sich nun zu der Stellungnahme des Bundestages äußern, anschließend geht der Gesetzentwurf in den Bundestag. Wenn dieser das Gesetz beschlossen hat, kommt es erneut zum Bundesrat, der abschließend über seine Zustimmung entscheidet.


