Bundesrat gibt grünes Licht für Reform der Psychotherapeutenausbildung

Der Bundesrat hat am 08.11.2019 der Reform der Psychotherapeutenausbildung zugestimmt. Damit können Universitäten und gleichgestellte Hochschulen ab dem Wintersemester 2020 einen eigenen Studiengang Psychotherapie anbieten. Die neuen Ausbildungsvorschriften sollen am 01.09.2020 in Kraft treten.

Neuer Studiengang mit staatlicher Abschlussprüfung und organisierter Weiterbildung

Der Studiengang soll sich in ein dreijähriges Bachelor- und ein zweijähriges Masterstudium gliedern, das mit einer bundeseinheitlichen staatlichen Prüfung endet. Wer diese Prüfung besteht, darf als Psychotherapeut arbeiten. An das Studium schließt sich eine - nach jeweiligem Landesrecht - organisierte Weiterbildung in stationären oder ambulanten Einrichtungen an. Im ambulanten und stationären Bereich werden die Behandlungsleistungen, die Psychotherapeuten in Weiterbildung (PiW) im Rahmen ihrer Weiterbildung erbringen, von den Krankenkassen vergütet. Mit Abschluss der Weiterbildung können sich Psychotherapeutinnen und -therapeuten ins Arztregister eintragen lassen und sich um eine Zulassung für die Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenkassen bewerben.

Reformgesetz berücksichtigt Änderungsvorschläge der Länder teilweise

Der Bundestag hat den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung am 26.09.2019 mit zahlreichen Änderungen beschlossen und dabei auch einige Anregungen des Bundesrats umgesetzt. Hierzu gehört unter anderem eine Regelung, wonach diejenigen, die ihre Ausbildung noch nach den bisherigen Vorschriften abschließen, während ihrer praktischen Tätigkeit eine Vergütung von mindestens 1.000 Euro monatlich erhalten. Außerdem beschloss der Bundestag die Förderung ambulanter Krebsberatungsstellen durch gesetzliche und private Krankenkassen.

Bundesrat fordert Nachbesserungen

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung in einer begleitenden Entschließung auf, die Finanzierung der ambulanten Krebsberatungsstellen möglichst schnell abschließend zu regeln. Mit der vom Bundestag beschlossenen Regelung seien nur 40% der Kosten ambulanter Krebsberatungsstellen gedeckt. Kritisch sehen die Länder auch die Neuregelungen zur Vergütung der Psychiatrischen Institutsambulanzen: Sie fürchten, dass sie die ambulante Versorgung schwer psychisch kranker Patientinnen und Patienten gefährden. Sollte sich das bestätigen, müsse die Bundesregierung die entsprechende Regelung rückgängig machen.

Kritik am Personal-Mindestschlüssel in stationären Einrichtungen

Darüber hinaus wendet sich der Bundesrat dagegen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss in stationären Einrichtungen bettenbezogene Personalmindestschlüssel für Psychotherapeuten festlegen soll. Ein solcher Schlüssel werde den unterschiedlichen Therapiebedarfen nicht gerecht und nehme den Kliniken die erforderliche Flexibilität, ihr Personal fachlich und ökonomisch sinnvoll einzusetzen. Die Bundesregierung solle diese Regelung deshalb wieder streichen, fordert die Entschließung.

Redaktion beck-aktuell, 11. November 2019.