Bundesrat fordert Abschaffung der Importquote für Arzneimittel

Der Bundesrat fordert die Abschaffung der Importquote für Arzneimittel. Dies geht aus einer Stellungnahme vom 15.03.2019 hervor, in der sich die Länder ausführlich mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (BR-Drs. 53/19) auseinandersetzen. Außerdem beschäftigt sich der Entwurf mit der Zahnärzte-Approbation und mit Strafen für Medikamentenfälschung.

Quote überholt und gefährlich

Die derzeit geltende Importquote verpflichtet deutsche Apotheker, günstigere Medikamente aus dem Auslandsvertrieb zu nutzen, um die Krankenkassen zu entlasten. Der Bundesrat kritisiert diese Quote als bürokratische Doppelregulierung ohne großes Einsparpotenzial. Durch neuere preisregulierende Gesetze und aktuelle Rabattvereinbarungen habe sie erheblich an Bedeutung verloren. Der Importzwang berge zudem die Gefahr nicht mehr nachvollziehbarer Handelswege.

Kein Alleingang bei Zahnärzte-Approbation

Deutliche Kritik übt die Stellungnahme auch am Plan der Bundesregierung, die Approbationsordnung für Zahnmedizin künftig ohne Beteiligung des Bundesrates ändern zu können. Die Länder erinnern daran, dass in erster Linie sie für die Ausbildung und staatliche Prüfung der Zahnärzte zuständig sind. Die geplante Abschaffung des Zustimmungserfordernisses stelle einen eklatanten Eingriff in die Verwaltungshoheit der Länder dar und müsse daher gestrichen werden.

Härtere Strafen für Medikamentenfälschung

Neben zahlreichen fachlichen und rechtstechnischen Anregungen zur Verbesserung des Entwurfs fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, zeitnah schärfere Straftatbestände und bessere Strafverfolgungsmöglichkeiten zur Bekämpfung von Arzneimittelfälschungen auf den Weg zu bringen. Sie sollten sich am Betäubungsmittelstrafrecht orientieren.

Konsequenz aus Arzneimittelskandalen ziehen

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf reagiert die Bundesregierung auf mehrere Arzneimittelskandale der letzten Zeit. Der Bund will deshalb mehr Befugnisse bei Produktrückrufen und bei Hersteller-Kontrollen in Drittstaaten erhalten. Beabsichtigt ist auch, die Anforderungen an Herstellung und Abgabe von Krebsmedikamenten durch Apotheken zu verschärfen. Heilpraktiker sollen nur noch in Ausnahmefällen verschreibungspflichtige Arzneimittel selbst herstellen dürfen. Für Versicherte lässt der Gesetzentwurf die Zuzahlung entfallen, wenn ein Medikament wegen Qualitätsmängeln zurückgerufen wird. Krankenkassen sollen in diesen Fällen einen Regressanspruch gegenüber dem Pharmaunternehmen haben.

Biosimilars sollen leichter erhältlich werden

Ein weiterer Aspekt des Vorhabens: Patienten sollen leichter sogenannte Biosimilars erhalten, also biotechnologisch hergestellte Arzneimittel, deren Patent abgelaufen ist. Außerdem enthält der Gesetzentwurf einen Fahrplan zur Einführung des elektronischen Rezepts.

Weiterer Verfahrensablauf

Die Stellungnahme des Bundesrates geht zunächst an die Bundesregierung. Diese verfasst dazu eine Gegenäußerung und legt dann alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Nach der Verabschiedung des Gesetzes befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend mit dem Bundestagsbeschluss.

Redaktion beck-aktuell, 18. März 2019.