Bundesrat billigt neue Regeln für Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Der Bundesrat hat am 12.04.2019 das vom Bundestag beschlossene Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gebilligt. Es setzt eine EU-Richtlinie in deutsches Recht um. Ziel ist es, Unternehmen vor Spionage durch Wettbewerber zu schützen. Für Whistleblower sieht das Gesetz Ausnahmen vor.

Ausnahmen für Whistleblower

Ausnahmen enthält das Gesetz für Whistleblower, wenn diese Informationen veröffentlichen, um rechtswidrige Handlungen, berufliches oder sonstiges Fehlverhalten aufzudecken. Voraussetzung ist, dass die Aufdeckung auch von öffentlichem Interesse sein kann. So soll verhindert werden, dass die Veröffentlichung allein aus Rache geschieht oder als Druckmittel benutzt wird. Sogenannte Mischmotivationen sind aber unschädlich.

Unethisches Handeln als Fehlverhalten

Als Fehlverhalten ist nach der Gesetzesbegründung unethisches Handeln anzusehen, auch wenn es im Land des Firmensitzes nicht unbedingt strafbar sein muss (beispielsweise Kinderarbeit, gesundheits- oder umweltschädliche Produktionsbedingungen). Gleiches gilt für die systematische Umgehung von Steuertatbeständen.

Schutz der Pressefreiheit

Der Bundestag hat den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung mit einigen Änderungen verabschiedet und dabei unter anderem den Quellenschutz für Journalisten gestärkt. Außerdem hat er einige Anliegen des Bundesrates aus dessen Stellungnahme im ersten Durchgang übernommen.

Redaktion beck-aktuell, 12. April 2019.