Beschränkung der Abmahnbefugnis und mehr Transparenz
Mit dem Gesetzentwurf erhöhten sich die Anforderungen, um urheberrechtliche Ansprüche geltend zu machen, schreibt die Regierung. Damit sollen missbräuchliche Abmahnungen eingedämmt werden. Wirtschaftsverbände dürften nur noch dann abmahnen, wenn sie vom Bundesamt für Justiz überprüft wurden und auf einer Liste der klagebefugten Verbände eingetragen sind. Urheberrechtliche Abmahnungen sollen außerdem transparenter werden und Gegenansprüche einfacher geltend gemacht werden können. Ziel sei ein deutlich verbesserter Schutz gegen missbräuchliche Abmahnungen.
Konkurrenten können bestimmte Verstöße nicht mehr kostenpflichtig abmahnen
Mitbewerber könnten bei Verstößen gegen Kennzeichnungs- und Informationspflichten im Internet keine kostenpflichtigen Abmahnungen mehr aussprechen und bei einer erstmaligen Abmahnung kein Versprechen einer Vertragsstrafe fordern.
Einschränkung des fliegenden Gerichtsstands
Der sogenannte fliegende Gerichtsstand werde eingeschränkt. Abgemahnte müssten nicht länger befürchten, wegen Rechtsverstößen im Internet vor jedem Gericht in der Bundesrepublik Deutschland verklagt zu werden.