Bun­des­ar­beits­mi­nis­te­ri­um plant Ge­setz zur Er­fas­sung von Ar­beits­zeit

Die Ar­beits­zeit von Be­schäf­tig­ten in Deutsch­land soll künf­tig ge­nau­er er­fasst wer­den als bis­her. Die Vor­ar­bei­ten für die Um­set­zung eines ent­spre­chen­den Ur­teils des Eu­ro­päi­schen Ge­richts­hofs vom Mai 2019 (NZA 2019, 683) lie­fen, sagte eine Spre­che­rin des Bun­des­ar­beits­mi­nis­te­ri­ums am 13.01.2020 in Ber­lin.

Deut­sches Ar­beits­zeit­recht nach EuGH-Ur­teil zu er­gän­zen

Ein Gut­ach­ten, dass das Mi­nis­te­ri­um in Auf­trag ge­ge­ben hatte, stellt fest: "Das deut­sche Recht kennt der­zeit keine ge­ne­rel­le Ver­pflich­tung aller Ar­beit­ge­ber, die ge­sam­te Ar­beits­zeit ihrer Be­schäf­tig­ten auf­zu­zeich­nen." Des­halb sei der Bun­des­ge­setz­ge­ber ver­pflich­tet, das Ar­beits­zeit­recht ent­spre­chend zu er­gän­zen, so der Pas­sau­er Rechts­wis­sen­schaft­ler Frank Bay­reu­ther in sei­ner Ex­per­ti­se. Sie lag der Deut­schen Pres­se-Agen­tur in Ber­lin vor.  Die "Süd­deut­sche Zei­tung" (Aus­ga­be vom 13.01.2020) hatte zu­erst dar­über be­rich­tet.

Bis­lang nur ein­ge­schränk­te Do­ku­men­ta­ti­ons­pflicht

Bis­lang müs­sen in Deutsch­land nur Über­stun­den sowie Sonn- und Fei­er­tags­ar­beit do­ku­men­tiert wer­den. Nach einem EuGH-Ur­teil sol­len Ar­beit­ge­ber ver­pflich­tet wer­den, die ge­sam­te Ar­beits­zeit ihrer Be­schäf­tig­ten sys­te­ma­tisch zu er­fas­sen. Die Mi­nis­te­ri­ums­spre­che­rin sagte, es müsse nicht alles kom­plett auf den Kopf ge­stellt wer­den, aber ein­zel­ne Ele­men­te müss­ten an­ge­passt wer­den. Res­sort­chef Hu­ber­tus Heil (SPD) hatte be­reits eine Um­set­zung des EuGH-Ur­teils zu­ge­sagt. Diese solle aber ver­hält­nis­mä­ßig ge­sche­hen und über­mä­ßi­ge Bü­ro­kra­tie ver­mei­den.

Redaktion beck-aktuell, 13. Januar 2020 (dpa).

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