Deutsches Arbeitszeitrecht nach EuGH-Urteil zu ergänzen
Ein Gutachten, dass das Ministerium in Auftrag gegeben hatte, stellt fest: "Das deutsche Recht kennt derzeit keine generelle Verpflichtung aller Arbeitgeber, die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten aufzuzeichnen." Deshalb sei der Bundesgesetzgeber verpflichtet, das Arbeitszeitrecht entsprechend zu ergänzen, so der Passauer Rechtswissenschaftler Frank Bayreuther in seiner Expertise. Sie lag der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vor. Die "Süddeutsche Zeitung" (Ausgabe vom 13.01.2020) hatte zuerst darüber berichtet.
Bislang nur eingeschränkte Dokumentationspflicht
Bislang müssen in Deutschland nur Überstunden sowie Sonn- und Feiertagsarbeit dokumentiert werden. Nach einem EuGH-Urteil sollen Arbeitgeber verpflichtet werden, die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Die Ministeriumssprecherin sagte, es müsse nicht alles komplett auf den Kopf gestellt werden, aber einzelne Elemente müssten angepasst werden. Ressortchef Hubertus Heil (SPD) hatte bereits eine Umsetzung des EuGH-Urteils zugesagt. Diese solle aber verhältnismäßig geschehen und übermäßige Bürokratie vermeiden.