Wechsel am BAG: Karin Spelge löst Ernst Fischermeier ab

Der Bundespräsident hat die Richterin am Bundesarbeitsgericht Karin Spelge mit Wirkung vom 01.06.2018 zur Vorsitzenden Richterin am Bundesarbeitsgericht ernannt. Mit Ablauf des 31.05.2018 tritt der Vorsitzende Richter am Bundesarbeitsgericht Ernst Fischermeier in den Ruhestand. Frau Spelge übernimmt den Vorsitz des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts. Dieser ist insbesondere zuständig für die Auslegung von Tarifverträgen und Dienstordnungen des öffentlichen Dienstes, Tarifverträge und Arbeitsrechtregelungen der Religionsgesellschaften, das Insolvenzrecht sowie bestimmte Kündigungsschutzverfahren. Mit der Ernennung von Frau Spelge sind die Vorsitzendenstellen beim Bundesarbeitsgericht geschlechterparitätisch besetzt.

Lebenslauf der neuen Vorsitzenden Richterin

Frau Spelge, geboren 1961 in Bad Gandersheim, studierte Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen. Nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung trat sie 1990 in den Richterdienst des Landes Niedersachsen ein und wurde als Richterin am Arbeitsgericht an verschiedenen Arbeitsgerichten verwendet. Von 1993 bis 1997 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. 1998 wurde sie zur Direktorin am Arbeitsgericht Nienburg ernannt und im Jahr 2000 zur Vorsitzenden Richterin am Landesarbeitsgericht Niedersachsen berufen. Im Juni 2008 wurde Frau Spelge zur Richterin am Bundesarbeitsgericht ernannt und dem Sechsten Senat zugewiesen. Ab Juli 2014 ist sie dort stellvertretende Vorsitzende.

Lebenslauf Fischermeier

Herr Fischermeier wurde im November 1952 in Nürnberg geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er am 01.07.1983 in den Richterdienst des Freistaats Bayern ein und war am Arbeitsgericht Nürnberg tätig. 1986 wurde er promoviert. Nach Abordnung an das Landesarbeitsgericht Nürnberg sowie an das damalige bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung wurde er zum 01.10.1992 zum Freistaat Sachsen versetzt und war dort als Vorsitzender Richter am Sächsischen Landesarbeitsgericht in Chemnitz tätig. Fischermeier kam im Juni 1994 zum Bundesarbeitsgericht und war zunächst dem Zweiten Senat zugeteilt. Im Jahre 2002 wechselte er in den Zehnten Senat bis zum Februar 2005, zuletzt als stellvertretender Vorsitzender. Seit seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter im März 2005 leitete er den Sechsten Senat des Bundesarbeitsgerichts.

Wegweisende Entscheidungen

In dieser Funktion hat Fischermeier die Auslegung des neuen Tarifvertragsrechts des öffentlichen Dienstes sowie die Rechtsprechung zum Insolvenzarbeitsrecht und zum kirchlichen Arbeitsrecht entscheidend mitgeprägt. Die unter seinem Vorsitz ergangenen Entscheidungen zur Insolvenzanfechtung von Arbeitsentgelt sind nicht nur in der Fachwelt, sondern auch in der Öffentlichkeit auf großes Interesse gestoßen und haben eine intensive Diskussion über das anfechtungsrechtliche Verständnis des Bargeschäfts angestoßen, die zur Änderung des § 142 InsO durch den Gesetzgeber geführt hat.

Lob für große Verdienste

Als Mitglied des Präsidialrats hat sich Fischermeier viele Jahre mit ganzer Kraft und großem Erfolg für die Belange der Richterschaft eingesetzt. Dort wurden seine Persönlichkeit, sein Sachverstand und seine Kollegialität hoch geschätzt, berichtet das BAG. Mit zahlreichen Publikationen, insbesondere zum Recht der außerordentlichen Kündigung und dem Kirchenarbeitsrecht, habe er sich in der Fachöffentlichkeit hohes Ansehen erworben. Das Bundesarbeitsgericht verliere mit seinem Ausscheiden einen Richter, der sich um das Bundesarbeitsgericht große Verdienste erworben habe.

Redaktion beck-aktuell, 1. Juni 2018.