Grundsicherung statt Bürgergeld: Bundestag beschließt Reform

Mehr Druck, härtere Sanktionen: Das Parlament setzt einen Schlusspunkt hinter monatelange Reformdebatten. Auf Millionen Menschen im Bürgergeld kommen Verschärfungen zu.

Der Bundestag hat die Umgestaltung des Bürgergelds zu einer neuen Grundsicherung beschlossen, zuvor hatten sich die Regierungsparteien lange gestritten. 321 Abgeordnete stimmten in namentlicher Abstimmung für das Gesetz, 268 dagegen, zwei enthielten sich. Union und SPD tragen die Reform, die Opposition lehnt sie ab. Die Änderungen sollen schrittweise ab dem 1. Juli 2026 in Kraft treten. Auch der Name "Bürgergeld" soll entfallen. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren, ist dort aber nicht zustimmungspflichtig.

Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte, das Prinzip "Fördern und Fordern" gelte weiter. Wer arbeiten könne, solle arbeiten – aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit. Vermittlung in Arbeit habe künftig Vorrang, Weiterbildung solle insbesondere unter 30-Jährigen stärker angeboten werden. Leistungsbeziehende müssten ihre Arbeitskraft "im maximal zumutbaren Umfang" einsetzen.

Verschärfte Sanktionen

Bei Pflichtverletzungen sollen strengere Sanktionen greifen. Die Grundsicherung von derzeit 563 Euro für Alleinstehende kann für drei Monate um 30% gekürzt werden, wenn Bewerbungen nicht geschrieben oder Förderangebote abgelehnt werden. Wiederholte versäumte Termine sollen ebenfalls sanktioniert werden: Nach dem zweiten Termin droht ebenfalls eine 30%‑Kürzung, danach sogar die vollständige Streichung der Leistungen. Auch Wohnkosten können entfallen. Bei Nichterreichbarkeit sind Totalsanktionen möglich. Betroffene sollen zuvor persönlich kontaktiert werden.

Psychisch erkrankte Leistungsbeziehende sollen dagegen entlastet werden: Wer eine Erkrankung geltend macht, kann zu einer ärztlichen oder psychologischen Untersuchung verpflichtet werden. Jobcenter sollen entsprechende Hinweise berücksichtigen.

Die bisherige Karenzzeit für geschütztes Vermögen entfällt. Einkommen und Vermögen sollen vorrangig eingesetzt werden müssen. Die Höhe des Schonvermögens soll künftig vom Alter abhängen. Unterkunftskosten werden nur noch bis zu einer festgelegten Obergrenze übernommen. Auch der Kampf gegen Schwarzarbeit soll intensiviert werden.

Weitere Reformen geplant

Die Koalition plant weitere Reformen im Sozialbereich, insbesondere bei Hinzuverdienstgrenzen und europarechtlichen Fragen zur Freizügigkeit. Die Union hatte im Wahlkampf noch massive Einsparungen gefordert. Nun rechnet die Bundesregierung nur mit zweistelligen Millioneneinsparungen pro Jahr. Größeres Sparpotenzial sieht die Union vor allem darin, mehr Menschen in Arbeit zu bringen.

In der Debatte gab es deutliche Kritik der Opposition. Die AfD sprach von fehlender Entlastung für Steuerzahler und warnte vor höherem Verwaltungsaufwand. Die Grünen warfen der Koalition "unmenschliche Sanktionen" vor, die Linke sprach von Politik "über Angst statt Vertrauen". SPD‑Vertreter betonten dagegen, für kooperationsbereite Leistungsbeziehende ändere sich nichts.

Redaktion beck-aktuell, js, 5. März 2026 (dpa).

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