BSG-Präsidentin: Sorgen um Rechtsstaat, KI und Fachanwälte
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Drei Sorgen treiben die BSG-Präsidentin Christine Fuchsloch besonders um: Die schwindende Akzeptanz des Rechtsstaats, die Masse an KI-generierten Schriftsätzen durch prozessierende Bürger und die Schwierigkeit, überhaupt noch einen Fachanwalt für Sozialrecht zu finden.

In ihrem Jahresbericht erwähnt Gerichtschefin Christine Fuchsloch es nur knapp: "Auch in Deutschland wird die Herrschaft des Rechts zunehmend infrage gestellt", schreibt die oberste Sozialrichterin. Gesetze und Regeln, auch im Umgang miteinander, würden relativiert, wenn nicht gar ignoriert. Doch auf der Pressekonferenz des Kasseler Gerichtshofs am Dienstag wurde sie auf Nachfragen deutlicher: Was Gerichte entschieden, werde selbst bei Rechtskraft immer weniger akzeptiert. "Es gibt einfach unfassbar viele Dienstaufsichtsbeschwerden und weitere Rügen." Im "Maschinenraum" der Sozialgerichtsbarkeit werde zunehmend eine "Empörungskultur" sichtbar. Nach ihrer Kenntnis gilt dies auch in anderen Gerichtsbarkeiten – etwa im Familienrecht, vor den Verwaltungsgerichten und sogar gegenüber dem BVerfG. Und dies keineswegs erst seit den staatlichen Schutzmaßnahmen gegen Corona-Ansteckungen.

Eng verknüpft ist dieses Problem aus Fuchslochs Sicht mit der wachsenden Verbreitung von KI. Zunehmend würden Schriftsätze mit deren Hilfe erstellt, beklagte sie. Bei Landessozialgerichten führe dies bereits zu einem erheblichen Mehraufwand, auch wegen deren Länge. Oft seien die Argumente völlig unpassend, und es werde nicht existierende Rechtsprechung als vermeintlicher Beleg angeführt. Womit wir beim dritten Ärgernis wären: Viele dieser Eingaben und Beschwerden stammten von betroffenen Bürgern selbst, weil sie schlicht keinen Fachanwalt für Sozialrecht fänden – selbst im Vorfeld eines Rechtsstreits bei bloßer Beratung. Die Zahl dieser Spezialisten sinke deutlich. Das habe seine Ursache einerseits im Vergütungsrecht ("Die Honorierung ist unzureichend, um eine Kanzlei wirtschaftlich zu führen") und zudem daran, dass Sozialrecht in der Ausbildung ein "Schattendasein" führe.

"Zugang zum Recht zu schwer"

Wozu passt, dass die Bundesrichter laut Fuchsloch mit immer mehr Anfragen konfrontiert werden, die gar nichts mit dort anhängigen Fällen zu tun haben. Oft werde irrtümlich davon ausgegangen, dass das BSG anderen Gerichten oder den Behörden Weisungen erteilen könne. Andere wünschten, das Gericht möge für sie eine bestimmte Rechtsfrage in ihrem Einzelfall beurteilen, ihnen Rechtsauskünfte erteilen oder sie bei der Recherche in Rechtsgrundlagen, Rechtsprechung und Literatur unterstützen. Im Regelfall beschränkt sich das BSG, so die Präsidentin, dann nicht auf einen schlichten Hinweis auf seine Unzuständigkeit, sondern versucht, die Schreiber zu unterstützen – insbesondere durch Nennung der richtigen Ansprechpersonen oder die Erteilung allgemeiner Auskünfte.

Angesichts der teilweise deutlich sinkenden Eingangszahlen zeigte sich Fuchsloch erfreut über eine Initiative von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) für ein "Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze" (7. VwGOÄndG). Die umfassende Gesetzesnovelle soll neben vielem anderen den Zugang zum BSG erleichtern. "Kluge Vorschläge" nannte Fuchsloch das, um die Einlegung von Rechtsmitteln zu erleichtern.

Der Rückgang bei den Revisionen (von 208 im Jahr 2024 auf nur noch 152 im vergangenen Jahr) betraf mit Abstand am häufigsten die gesetzliche Krankenversicherung und die Grundsicherung für Arbeitsuchende bzw. das Bürgergeld, einen Anstieg hingegen gab es beim Vertragsarzt- bzw. -zahnarztverhältnis und der Pflegeversicherung. Weniger stark schrumpfte die Zahl neu eintreffender Nichtzulassungsbeschwerden (von 816 auf 773). Zugenommen haben demgegenüber die sogenannten Anhörungsrügen, und zwar von 200 auf 240. Hier geht es um mögliche Verstöße gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG). Etwas langsamer geworden sind die Urteilsfinder bei den Revisionen: Dauerten sie im Jahr 2024 noch 15,1 Monate, mussten Kläger nun 15,8 Monate auf einen Spruch warten. Bei den Nichtzulassungsbeschwerden blieb es bei rund 5,9 Monaten.

Redaktion beck-aktuell, Prof. Dr. Joachim Jahn ist ständiger Autor von beck-aktuell und der NJW, 10. Februar 2026.

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