Britisches Gericht: Veganismus ist geschützte Weltanschauung

Eine aus ethischen Gründen vegane Lebensweise hat in Großbritannien den Status einer philosophischen Weltanschauung und ist damit vom Diskriminierungsverbot geschützt. Das entschied ein Arbeitsgericht im ostenglischen Norwich am 03.12.2019. Geklagt hatte ein 55 Jahre alter Mann, der nach eigenen Angaben wegen seiner Überzeugung entlassen wurde.

Richter zollt ethischem Veganismus Respekt

"Ich bin ein ethischer Veganer. Das beinhaltet viel mehr, als keine Lebensmittel mit tierischen Inhaltsstoffen zu essen. Es ist eine Philosophie und eine Weltanschauung, die die meisten Aspekte meines Lebens umfasst", sagte Jordi Casamitjana einer Mitteilung seiner Anwälte zufolge. Dieser Argumentation folgte nun auch das Gericht. Ethischer Veganismus sei "wichtig" und des Respekts einer demokratischen Gesellschaft würdig, zitierte die BBC den Richter. Entscheidend war für das Urteil, dass Casamitjana sich nicht nur vegan ernährt, sondern auch beispielsweise bei seiner Bekleidung auf tierische Materialien verzichtet.

Noch keine Entscheidung über Rechtmäßigkeit der Entlassung

Seinen Job hatte Casamitjana nach eigenen Angaben verloren, weil er den Rentenfonds seines Arbeitgebers kritisiert hatte. Dieser hat seiner Ansicht nach in Unternehmen investiert, die in Tierversuche verwickelt sind. Seinem ehemaliger Arbeitgeber zufolge, der Tierschutzorganisation League Against Cruel Sports (Liga gegen grausame Sportarten), war das nicht der Grund für die Entlassung. Ob sie rechtmäßig war, wurde bislang nicht vom Gericht entschieden. Die Schutzwürdigkeit von Casamitjana Überzeugung hatte die Tierschutzorganisation nicht in Zweifel gezogen.

Kläger: Mehr Offenheit durch besseren Schutz

Er sei "extrem glücklich", sagte Casamitjana nach der Urteilsverkündung. "Besserer Schutz bedeutet, dass mehr Veganer offener sein können hinsichtlich ihrer Überzeugungen. Das kann nur etwas Gutes sein für Milliarden von Tieren, die weiterhin von Menschen ausgebeutet werden (..)."

Redaktion beck-aktuell, 8. Januar 2020 (dpa).