Brasiliens Ex-Präsident Jair Bolsonaro hat laut dem Obersten Gerichtshof gegen gerichtliche Auflagen verstoßen, muss aber vorerst keine Untersuchungshaft antreten. "Es steht außer Zweifel, dass gegen die auferlegte Maßnahme verstoßen wurde", schrieb Richter Alexandre de Moraes in seiner Entscheidung, aus der das Nachrichtenportal G1 und weitere Medien zitierten. Der Verstoß sei allerdings ein "isolierter Vorgang" und bislang habe es keine weiteren Zwischenfälle gegeben, teilte Moraes weiter mit. Bolsonaro sei zudem gewarnt worden, dass bei einem erneuten Verstoß die Umwandlung der Auflagen in eine Untersuchungshaft "unmittelbar" erfolge.
Dem angeklagten Ex-Präsidenten war unter anderem untersagt worden, soziale Medien zu nutzen – auch indirekt. Dennoch wurden Videos verbreitet, die ihn bei einer öffentlichen Veranstaltung im brasilianischen Kongress zeigen, darunter Aufnahmen seiner elektronischen Fußfessel. Diese seien über den Account seines Sohns Eduardo Bolsonaro veröffentlicht worden, so der Richter.
Interviews, so Moraes, seien dem Ex-Präsidenten nicht verboten. Wohl aber die "Instrumentalisierung" solcher Aussagen, wenn deren Inhalte anschließend über Dritte in sozialen Netzwerken verbreitet würden. "Die Justiz ist blind, aber nicht dumm", sagte Moraes.
Verteidigung sieht kein Fehlverhalten
Die Verteidiger Bolsonaros hatten zuvor erklärt, ihr Mandant habe sich an die Auflagen gehalten, weder Beiträge gepostet noch Dritte beauftragt. Man habe keine Kontrolle darüber, wenn Medien Inhalte später online stellen. Moraes hatte der Verteidigung zuvor 24 Stunden Zeit gegeben, um zuvor die Handlungen von Bolsonaro zu erklären.
Die Maßnahmen gegen Bolsonaro wurden im Rahmen eines Strafverfahrens verhängt, in dem ihm nach seiner Wahlniederlage 2022 ein Putschversuch gegen die Regierung seines Nachfolgers Luiz Inácio Lula da Silva vorgeworfen wird. Zu den richterlich angeordneten Einschränkungen zählen unter anderem eine nächtliche Ausgangssperre, das Tragen einer elektronischen Fußfessel, ein Kontaktverbot zu Mitbeschuldigten und das Verbot, Botschaften zu betreten.