"Brandmauer": Sollen auch AfD-Kandidaten ans BVerfG?
© Joachim Jahn

Soll man Kandidaten, die von der AfD für das BVerfG nominiert werden, in jedem Fall ablehnen? Zweifel an einer solch pauschalen "Brandmauer" wurden jetzt auf einer Tagung der Konrad-Adenauer-Stiftung laut.

Die ehemalige BVerfG-Richterin Gertrude Lübbe-Wolff stellte unmissverständlich klar: "Rüpel" und Personen, die verfassungsfeindliche Positionen vertreten oder "Ekelhaftes" von sich geben, möchte sie nicht am höchsten Gericht sehen. Doch habe sie Zweifel, ob man eine nicht verbotene Partei dauerhaft vom "Mitreden" ausschließen könne. Zu sagen: "Das ist alles pfui" habe sich schließlich nicht als erfolgreiche Strategie erwiesen, äußerte sie am vergangenen Freitag beim "Berliner Jahresrückblick" der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung.

Die Professorin für Öffentliches Recht an der Universität Bielefeld verwies darauf, dass diese Strategie der traditionellen Parteien nicht sehr erfolgreich gewesen sei: "Laut Umfragen hat dies bis zu 27% der Wähler nicht wahnsinnig beeindruckt." Angesichts der veränderten Parteienlandschaft mit dem (erneuten) Ausscheiden der FDP aus dem Bundestag und dem Erstarken der Linkspartei habe sie ohnehin kein Verständnis dafür, dass man Letztere bei den jüngsten Richterwahlen für Karlsruhe ausgegrenzt habe. Schließlich habe die Linkspartei sich staatstragend gezeigt, als im vergangenen Sommer im letzten Moment die Bestimmung von drei neuen Richterinnen und Richtern am BVerfG am Streit um die Rechtsgelehrte Frauke Brosius-Gersdorf gescheitert war.

Aber auch hinsichtlich der AfD erscheint Lübbe-Wolff ein kategorischer Ausschluss der nicht verbotenen Partei, die aus den Bundestagswahlen als größte Oppositionsfraktion herausgekommen ist, nicht plausibel. Eine proportionale Verteilung nach dem Vorbild der Schweiz konnte sie sich dagegen gut vorstellen. Wie dort gebe es auch in einigen deutschen Bundesländern Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter, die von der rechtsstehenden Partei vorgeschlagen worden waren. Dabei greift sie nicht nur auf eigene Erfahrungen aus der Residenz des Rechts zurück, sondern hat auch eine in der Fachwelt viel gelobte Studie über Beratungskulturen an Verfassungsgerichten verfasst. Das Modell der Alpenrepublik sei nicht unvertretbar, befand Lübbe-Wolff.

Ihr Fazit: "Ich halte die grundlegende Abgrenzungsstrategie für hysterisch." Die wecke nur Trotz und bestätige die Partei wie auch die Urnengänger in ihrem Vorurteil als Opfer. Eine Schwierigkeit sah sie: Kein durchaus respektabler Staatsrechtslehrer, der gern nach Karlsruhe wolle, traue es sich, sich von der AfD vorschlagen zu lassen. Denn dann sei seine Ablehnung sicher. Demokratisch zu wenig legitimierte Vorschläge zur Selbstergänzung des Gerichts nach indischem Vorbild oder eine Idee aus dem Publikum, per Lostrommel einige Richtersessel mit Vertreterinnen und Vertretern etwa der Arbeitgeberverbände oder der Staatsrechtslehrervereinigung zu besetzen, lehnte sie kategorisch ab.

Mit den "Newcomern" abstimmen

Eine ähnliche Position vertrat Christian Hillgruber, Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht an der Universität Bonn. Man müsse die Verfassung als "Living Document" verstehen: Gerade in jener Institution, die verbindlich über die Auslegung der Verfassung entscheide, sah er ein berechtigtes Interesse daran, dass dort politisch relevante Strömungen mit von ihnen selbst nominierten Richtern und Richterinnen vertreten seien. Für die "arrivierten Kräfte" möge das eine Provokation sein. Aber ihnen bleibe nichts anderes übrig, als sich mit den "Newcomern" abzustimmen. Wenn die Parlamentsmehrheit dies nicht wolle, müsse sie eben einen Verbotsantrag stellen. Die alte Regel, dass CDU/CSU und SPD je drei Senatsmitglieder stellten und je einen Sitz an die Grünen und die FDP abträten, bilde die jetzige Situation nicht mehr ab und sei "aus der Zeit gefallen". Wie seine Vorrednerin lehnte Hillgruber eine "ständestaatliche Richteroligarchie" durch eine Selbstergänzung aus den Reihen der Justiz ab: "Das wäre völlig neben der Spur und verfassungswidrig!"

Statt der informellen Absprachen der hergebrachten Parteien, wie sie bislang hinter den Kulissen von den sogenannten Königsmachern der beiden Lager gehandhabt wurden, machte Hillgruber einen ganz eigenen Vorschlag: Die Verteilung der Richterposten solle gesetzlich geregelt werden. Denkbar sei, diese anhand des Durchschnittsergebnisses der letzten drei Bundestagswahlen vorzunehmen. Das würde Ausschläge ausgleichen und passe auch ungefähr zur Amtszeit der Robenträger. Radikale Kandidatinnen und Kandidaten wären natürlich nicht wählbar – und für sie müsste ja auch nicht gestimmt werden.

Eine andere Option wäre dem Ordinarius zufolge ein Prozedere wie in Bayern und Hessen, die Mitglieder der Landesverfassungsgerichte, die keine Berufsrichterinnen oder Berufsrichter sind, nach jeder Landtagswahl anhand der Grundsätze des Verhältniswahlrechts neu auszusuchen. Wegen des häufigen Wechsels sei dies freilich problematisch. Immerhin gebe es die Möglichkeit zur Wiederwahl. Und die Angst, dies könne sich auf deren Abstimmungsverhalten am Gericht auswirken, schien Hillgruber übertrieben, weil sie sich damit ohnehin nicht bei der Urteilsfindung durchsetzen könnten. Wie Lübbe-Wolff meinte auch er: "Nur Hasardeure würden ins Rennen gehen." Falls den Parteien kein Kompromiss zur Zwei-Drittel-Hürde gelinge, komme wie schon im vergangenen Jahr das BVerfG mit einem eigenen Vorschlag zum Zuge. Der habe dann besonderes Gewicht und komme einem Ritterschlag gleich.

Kaum erörtert wurde auf der Tagung die Stärkung der Resilienz des Gerichts kurz vor Weihnachten 2024, die der Bundestag knapp vor seiner Neuwahl mit den danach erwartbar abgelösten Mehrheitsverhältnissen beschloss. Damals wurden einige Schutzmechanismen für das Gericht in Art. 93 und Art. 94 GG verankert, andere wie das Erfordernis einer Zwei-Drittel-Mehrheit nur in § 7a Abs. 5 BVerfGG und damit in einem leichter zu ändernden einfachen Gesetz – wobei der dort eingeführte (und durch die GG-Reform nur erlaubte) Ersatzwahlmechanismus zur Lösung einer etwaigen Blockade wie schon damals unterschiedlich eingeschätzt wurde. Danach geht notfalls die Zuständigkeit zur Richterwahl vom Bundestag auf den Bundesrat (oder umgekehrt) über.

Chaos bei der jüngsten Richterwahl

Mit Carsten Müller (CDU) war auf dem Podium jemand vertreten, der das Chaos um das Scheitern der Neubesetzungen im vergangenen Sommer als Insider miterlebt hat. Der Abgeordnete ist nicht nur amtierender Vorsitzender des Rechtsausschusses, sondern auch Mitglied des Richterwahlausschusses (§ 5 Abs. 1 S. 1 BVerfGG; nicht zu verwechseln mit dem gleichnamigen Politikerzirkel, der nach dem Richterwahlgesetz die Robenträger an den obersten Gerichtshöfen des Bundes kürt). Mit einem Augenzwinkern bekannte er: "Einer Reihe von Kolleginnen und Kollegen war nicht ganz klar, was das für ein Gremium ist." Bereits unter der Ampel-Koalition habe nicht jeder gewusst, dass man sinnvollerweise jedenfalls die Personalvorschläge der eigenen Fraktion prüfen sollte. Der Wahlausschuss hatte im vergangenen Jahr in geheimer Sitzung – auch mit Unterstützung der Union – mit Zwei-Drittel-Mehrheit Brosius-Gersdorf vorgeschlagen. Doch unmittelbar vor der Bestätigung durch das Bundestagsplenum gab es dann solche Widerstände in seiner Fraktion gegen die Juristin, dass die gesamte Nachwahl für die drei freiwerdenden Posten abgeblasen wurde – und sie schließlich das Handtuch warf.

Das Verfahren habe man damals "mit einigem Schwung" vor die Wand gefahren, räumte Müller ein: "Das ist nicht gut gelaufen." Zwar müsse es "trotz ihres robusten Auftretens" für sie eine fürchterliche Zeit gewesen sein, sagte er mit Blick auf öffentliche Kampagnen gegen die vermeintlich zu links stehende Richterin mit allerhand Fehlinterpretationen ihrer wissenschaftlicher Aussagen. Zumal anders als am US-Supreme Court Karlsruher Richter keine berechenbaren Vollstrecker eines Parteiwillens seien. Trotz dieser "schweren Holperstrecke" fand er jedoch, die Geschehnisse seien ein "Hallo-Wach-Ruf" gewesen. Anschließend hätten die Reparaturmaßnahmen gut funktioniert.

In klarem Gegensatz zu Lübbe-Wolff und Hillgruber lehnte der Volksvertreter allerdings ein Vorschlagsrecht für die "sogenannte AfD" mit ihren "Spießgesellen" ab: Gerade erst am Vorabend habe deren Rechtspolitiker Stephan Brandner im Plenum unter jubelndem Beifall seiner Fraktion von einer "willfährigen Justiz" gesprochen. Brandner tat dies bei der Begründung des Antrags seiner Fraktion zur Abschaffung von § 188 StGB, der dann abgelehnt wurde. Worauf Müller übrigens gleich als nächster Redner konterte, dass die Partei genau dies nicht nur behaupte, sondern auch anstrebe. Anders als Lübbe-Wolff fand er nicht, dass die Linkspartei künftig eingebunden werden müsse: Mit unsinnigen Falschbehauptungen habe sie sich "rapide per TikTok in den Bundestag hineingetanzt". Deren Geschäftsmodell sei "Verächtlichmachung und Verhetzung".

Redaktion beck-aktuell, Prof. Dr. Joachim Jahn ist ständiger Autor von beck-aktuell und der NJW, 2. Februar 2026.

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