Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat vom 30. Oktober 2025 bis zum 05. Januar 2026 eine Umfrage unter insgesamt 5.935 Anwältinnen und Anwälten durchgeführt, in der sie untersuchen will, wie verbreitet die Rechtsberatung und -vertretung durch Rechtsschutzversicherungen ist und wie oft Abstandszahlungen durch die Versicherer vorkommen.
42,03% der teilnehmenden Anwältinnen und Anwälte haben laut BRAK angegeben, dass Mandantinnen und Mandanten berichtet haben, vor der Mandatserteilung bereits durch die Rechtsschutzversicherung beraten oder vertreten worden zu sein. Ordnungswidrigkeitsverfahren seien mit 58,67% am häufigsten betroffen gewesen. Die durchschnittliche Summe der betroffenen Ansprüche hat die BRAK mit 7.738,72 Euro berechnet.
12,58% der Teilnehmenden hätten zudem berichtet, dass ihren Mandantinnen und Mandanten von den Rechtsschutzversicherungen Abstandszahlungen angeboten worden seien, wenn sie darauf verzichten, ein Mandat zu erteilen oder fortzuführen. Von diesen 745 Anwältinnen und Anwälten haben nach der Umfrage 40,36 % angegeben, dass ihre Mandantinnen und Mandanten durch die Versicherer konkret über die Erfolgsaussichten eines Anspruchs beraten wurden.
"Rechtliche Beratung denjenigen überlassen, die dazu berufen sind"
Die BRAK fordert als Reaktion auf ihre Umfrage eine umfassende Untersuchung der Praktiken der Rechtsschutzversicherungen und die Schaffung von klaren gesetzlichen Regelungen, die solche Praktiken verhindern.
"Die rechtliche Beratung und Vertretung ist den Versicherern aus gutem Grund verboten. Versicherte können von ihnen keinen unabhängigen Rechtsrat erwarten. Das Interesse der Versicherer liegt auf der Vermeidung von Kosten, nicht auf der Durchsetzung der Rechte der Bürger", erklärte BRAK-Vizepräsident Rechtsanwalt Christian Lemke: "Versicherer müssen sich rechtstreu verhalten und die rechtliche Beratung denjenigen überlassen, die dazu berufen sind: unabhängigen Anwältinnen und Anwälten."


