Wie geht es eigentlich der Anwaltschaft? Wie verändert sie sich? Um die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in der Republik adäquat vertreten zu können, muss man auch Bescheid wissen, wie es um sie steht. Aus diesem Grund erhebt die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) in Zusammenarbeit mit dem Institut für Freie Berufe mit ihrem Statistischen Berichtssystem für Rechtsanwälte (STAR) jährlich wirtschaftliche Daten des Berufsstandes in Deutschland. Am Dienstag hat die BRAK nun die neuesten Ergebnisse der STAR-Erhebung für das Wirtschaftsjahr 2024 vorgelegt. Dabei zeigen sich deutliche Unterschiede in der wirtschaftlichen Situation der Juristinnen und Juristen je nach Geschlecht, Region und Tätigkeitsmodell. Die Daten basieren auf 3.596 auswertbaren Online-Fragebögen.
Zum einen wurden dabei grundlegende demografische Rahmendaten abgefragt. Demnach waren die Befragten im Durchschnitt 49,7 Jahre alt. Männer wiesen ein mittleres Alter von 51,4 Jahren auf, Frauen in der Anwaltschaft waren mit durchschnittlich 46,8 Jahren signifikant jünger. Die Berufserfahrung lag im Mittel bei 19,2 Jahren, auch hier gaben Männer mit 20,4 Jahren eine längere Berufszeit an als Frauen mit 16,9 Jahren. Fachanwältinnen und -anwälte stellten 43,3 % der Teilnehmenden.
Männer und Ostdeutsche eher in Selbstständigkeit
Interessant ist, dass in Zeiten sich verändernder Beschäftigungsmodelle der Einzelanwalt, bzw. die Einzelanwältin in eigener Kanzlei immer noch die dominante Tätigkeitsform zu sein scheint. So waren 61,6% der Männer und 48,8% der Frauen selbstständig. 66,7% aller Selbstständigen waren in einer Einzelkanzlei tätig, von denen wiederum 84% nur die Inhaberin oder den Inhaber umfassten. Der Geschlechterunterschied in Bezug auf die Selbstständigkeit zeigte sich laut der Studie auch beim Anwaltsnotariat, weniger dagegen bei Tätigkeiten als Syndizi und in freier Mitarbeit. Auch waren Ostdeutsche öfter selbstständig als Berufsträgerinnen und -träger im Westen.
Die wöchentliche Arbeitszeit der deutschen Anwältinnen und Anwälte betrug 2024 im Durchschnitt 43,4 Stunden, bei Männern 44,5 und bei Frauen 41,4 Stunden. Die Befragten nahmen im Mittel 24 Urlaubstage in Anspruch, Syndizi und freie Mitarbeitende etwas mehr als Angestellte und Selbstständige. Ein großer Teil der Selbstständigen arbeitete in Kanzleien, die älter als sechs Jahre waren.
Ein Fachanwaltstitel lohnt sich finanziell, Frau-Sein eher nicht
Beim persönlichen Honorarumsatz erzielten selbstständige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte 2024 im Durchschnitt 200.000 Euro. Im Westen lag der Wert bei 208.000 Euro, im Osten bei 158.000 Euro. Männer erreichten 224.000 Euro, Frauen 141.000 Euro. Fachanwälte lagen mit 237.000 Euro deutlich über nicht spezialisierten Berufsträgern, die im Schnitt 109.000 Euro erzielten.
Der persönliche Überschuss lag durchschnittlich bei 106.000 Euro. Im Westen wurden 114.000 Euro erreicht, im Osten 77.000 Euro. Männer kamen auf 120.000 Euro, Frauen auf 73.000 Euro. Was die Studie auch zeigt: Je spezialisierter Anwältinnen und Anwälte sind, desto mehr verdienen sie unter dem Strich: Fachanwältinnen und -anwälte erzielten im Mittel 124.000 Euro, spezialisierte Berufsträgerinnen und -träger ohne Titel noch immerhin 96.000 Euro, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ohne Spezialisierung verzeichneten einen durchschnittlichen Gewinn von 59.000 Euro. Diese Unterschiede setzen sich bei der Betrachtung der Kanzleiform fort: Einzelkanzleien erreichten geringere Werte, während Sozietäten deutlich bessere wirtschaftliche Ergebnisse auswiesen. So betrug der durchschnittliche Kanzleiumsatz 910.000 Euro bei einem Median von 166.000 Euro. Einzelkanzleien erreichten im Schnitt 180.000 Euro, Sozietäten lagen bei rund 1,9 Millionen Euro. Umsatz und Überschuss stiegen mit der Größe der Kanzlei sowie mit der Ortsgröße deutlich an. Kanzleien in Großstädten schnitten erkennbar besser ab als solche in kleineren Orten.
Auch bei angestellten Berufsträgerinnen und -trägern zeigen sich klare Unterschiede. Ihr durchschnittliches Bruttoeinkommen lag demnach 2024 bei 82.000 Euro. Männer kamen dabei auf 94.000 Euro, Frauen verdienten mit 71.000 Euro im Schnitt deutlich weniger. Dieser Unterschied verschwindet auch nicht, wenn man nur Vollzeitbeschäftigte berücksichtigt: Dabei kamen Männer durchschnittlich auf 97.000 Euro, während Frauen im Schnitt 76.000 Euro erzielten. In Sozietäten wurden im Schnitt 86.000 Euro, in Einzelkanzleien 60.000 Euro erzielt. Die Einkommen stiegen außerdem mit Alter, Arbeitszeit und Standortgröße. Syndizi lagen im Durchschnitt deutlich höher. Sie erreichten 123.000 Euro. Männer erzielten 132.000 Euro, Frauen 106.000 Euro. Unter 40 Jährige kamen auf 89.000 Euro, die Gruppe zwischen 50 und 65 Jahren auf 139.000 Euro. Auch zeigte sich ein Zusammenhang mit der Wochenarbeitszeit.
Auffällig ist auch, wo die stärksten Zuwächse gegenüber 2022 zu verzeichnen sind: So stieg das durchschnittliche Bruttoeinkommen der angestellten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Ostdeutschland deutlich an, während im Westen nur marginale Zuwächse zustande kamen. Außerdem legten die Gehälter in der Altersgruppe von 40 bis 49 Jahre deutlich zu, darunter sanken sie im Schnitt sogar leicht. Vergleicht man West und Ost, so legten in den neuen Bundesländern demgegenüber die jüngeren Berufsträgerinnen und -träger zu.
Pro Mandat verdienen Fachanwälte nicht am besten, bei Stundensätzen schon
Die Mandatszahlen fielen – wenig überraschend – je nach Kanzleiform sehr unterschiedlich aus. Einzelkanzleien bearbeiteten im Schnitt 159 bis 173 Mandate pro Jahr, Sozietäten 741 bis 782. Fachanwältinnen und -anwälte lagen bei 185 Mandaten, spezialisierte Kolleginnen und Kollegen bei 129, nicht spezialisierte bei 130. Männer bearbeiteten durchschnittlich mehr Mandate als Frauen.
Beim Honorarumsatz pro Mandat ergaben sich ebenfalls deutliche Differenzen. Männer erzielten 3.048 Euro pro Fall, Frauen 1.832 Euro. Interessant ist dabei, dass spezialisierte Berufsträgerinnen und -träger ohne Fachanwaltstitel mit 3.791 Euro deutlich über Fachanwältinnen und Fachanwälten lag, bei denen pro Mandat im Schnitt 2.320 Euro herumkamen. Nicht spezialisierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten erzielten indes nur 995 Euro. In Großstädten ließen sich insgesamt höhere Mandatswerte erzielen als in kleinen Orten.
Wiederum weniger verwunderlich ist die Erkenntnis, dass der monetäre Wert einer Spezialisierung stark vom jeweiligen Rechtsgebiet abhängt. So kamen die höchsten Mandatsumsätze und persönlichen Überschüsse im Bereich des Handels- und Wirtschaftsrechts zustande, gefolgt vom Steuerrecht. Den geringsten persönlichen Überschuss pro Mandat fuhren Anwältinnen und Anwälte indes im Sozialrecht sowie Ausländer- bzw. Asylrecht ein.
Zeithonorare beliebteste Vergütungsvereinbarung
Die Untersuchung befasst sich schließlich auch mit der Rolle von Vergütungsvereinbarungen in der anwaltlichen Praxis. Demnach rechneten von den selbstständigen Anwältinnen und Anwälten, die mit Vergütungsvereinbarungen arbeiteten, 66% ihre Arbeit nach einer solchen ab. Dabei entfiel ein Großteil (33%) auf Zeithonorare, gefolgt von Pauschalhonorarvereinbarungen und Vereinbarungen des Gegenstandswertes. Auch hier machten Westdeutsche und Männer mehr Gebrauch von den Vereinbarungen als Ostdeutsche und Frauen. Auch variierte der Gebrauch nach Region sowie Sozietätsgröße.
Die Höhe der Stundensätze ging 2024 ebenfalls deutlich auseinander: Die niedrigsten abgerechneten Stundensätze in Deutschland lagen im Mittel bei 195 Euro, mit erheblichen Unterschieden nach Geschlecht. Männer berechneten demnach mindestens 200 Euro, während bei Rechtsanwältinnen die niedrigsten Stundensätze bei 182 Euro lagen. Die Regelstundensätze lagen bundesweit durchschnittlich bei 244 Euro, wobei auch hier Männer mehr abrechneten, ebenso wie bei Tophonoraren von im Schnitt 292 Euro.


