Fachanwalt für Sportrecht kommt

Das Parlament der Anwaltschaft sieht einen Bedarf an Fachanwälten für Sportrecht. Die Mitglieder der bei der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) angesiedelten Satzungsversammlung haben deswegen am 26.11.2018 beschlossen, die Fachanwaltsordnung entsprechend abzuändern und um den Fachanwaltstitel für Sportrecht zu erweitern.

Sport- und Spielregeln bergen vielfältige rechtliche Fragestellungen

Hauptargument für die Einführung war die Vielfältigkeit rechtlicher Fragestellungen im Sport, die sich aus dem Zusammenwirken von Sport- und Spielregeln der Sportverbände mit den Normen des staatlichen Rechts ergeben. Der Rechtsberatungsbedarf beschränke sich dabei keineswegs auf Spitzensportler oder den Profisport, hebt die BRAK hervor. Vielmehr sei auch im heutigen Breitensport eine Vielzahl von Rechtsfragen zu klären. Die Satzungsversammlungsmitglieder seien der Auffassung, dass die aktuellen Fachanwaltschaften diesen Herausforderungen nur unzureichend Rechnung tragen und hätten mit deutlicher Mehrheit (57 "Ja"-Stimmen, 16 "Nein"-Stimmen und vier Enthaltungen) für die Einführung einer neuen Fachanwaltschaft gestimmt.

Redaktion beck-aktuell, 26. November 2018.