Wie schon in den vergangenen Jahren befürworten die Rechtsanwaltskammern erneut höhere Vergütungen für Azubis. Der vorgeschlagene Anstieg ist dabei aber moderater als in den Vorjahren. Die Empfehlungen der Kammern, die für die Kanzleien maßgeblich sein sollen, gelten auch für Notarfachangestellte in Ausbildung.
Wie die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) am Freitag mitteilte, unterscheiden sich die Empfehlungen regional zum Teil deutlich. Für 2026 sei im Bundesdurchschnitt eine Vergütung von 985,20 Euro im ersten Ausbildungsjahr und von 1.089,40 Euro im zweiten vorgesehen. Im dritten Ausbildungsjahr solle es dann 1.189,40 Euro geben. Das bedeute einen Anstieg von 1,3 bis 1,4% für die verschiedenen Ausbildungsjahre. 2025 betrug dieser laut BRAK 2,5 bis 3,3%. Im Jahr 2024 war eine Erhöhung um ganze 11 bis 13% empfohlen worden.
Negativtrend bei Ausbildungszahlen schwächt sich ab
Mit einer wettbewerbsfähigeren Vergütung wollen die Kammern dafür sorgen, dass sich mehr Menschen für eine Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten bzw. zum Notarfachangestellten entscheiden. Laut BRAK trägt das erste Früchte; der Rückgang der Zahl neu abgeschlossener Ausbildungsverträge habe sich zuletzt im Vergleich zu den Vorjahren merklich abgeschwächt.
Nicht alle Kanzleien könnten allerdings die Empfehlungen der Rechtsanwaltskammern in voller Höhe umsetzen. Regionale Unterschiede sowie wirtschaftliche Gegebenheiten spielten dabei eine entscheidende Rolle, so die BRAK. In wirtschaftlich stärkeren Regionen oder größeren Kanzleien sei es oft möglich, höhere Ausbildungsvergütungen zu zahlen, während kleinere oder wirtschaftlich stärker belastete Kanzleien in einigen Fällen die empfohlenen Vergütungen unterschreiten; die Kammern ließen dies in einem gewissen Rahmen in begründeten Fällen zu. Allgemein gebe es für Auszubildende zudem eine gesetzliche Mindestvergütung.


