Nachhaltiges Unternehmertum: Neue Rechtsform soll helfen

Einfach sicherstellen, dass erwirtschaftete Gewinne dauerhaft im Unternehmen bleiben – das ermöglichen soll eine neue Rechtsform: die "Gesellschaft mit gebundenem Vermögen". Ein Rahmenkonzept dafür steht jetzt. Es soll als Diskussionsgrundlage dienen.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesfinanzministerium haben ein gemeinsames Rahmenkonzept für eine neue Unternehmensrechtsform vorgestellt: die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV). Sie soll nachhaltiges, an langfristigen Zielen orientiertes Unternehmertum befördern. Das Konzept ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Es dient als Grundlage für weitere Gespräche.

Laut Justizministerin Stefanie Hubig geht es "um ein Verständnis von Unternehmertum, das langfristig denkt: Nicht der schnelle Gewinn steht im Vordergrund, sondern die dauerhafte Entwicklung des Unternehmens." Eigentum bedeute hier vor allem Verantwortung für das Unternehmen, seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und seinen Zweck, so die SPD-Politikerin. "Wer sein Unternehmen auf diese Weise langfristig ausrichten möchte, soll das auch können – unkompliziert und nachhaltig."

Vermögensbindung und Kontrolle

Die GmgV soll sicherstellen, dass Gewinne dauerhaft im Unternehmen verbleiben. Ausschüttungen oder verdeckte Gewinnauszahlungen – etwa durch Boni oder unangemessene Darlehenszinsen – sollen ausgeschlossen sein. Die Vermögensbindung soll rechtlich fest verankert und nicht durch Satzungsänderungen aufhebbar sein. Die Überprüfung soll über die genossenschaftlichen Prüfstrukturen erfolgen.

Die Gesellschaft soll wie eine Genossenschaft organisiert sein, jedoch ohne Pflicht zur Mindestmitgliederzahl. Ein einziges Mitglied könne eine GmgV gründen. Die internen Organe – Vorstand, Mitgliederversammlung, Aufsichtsrat – sollen weitgehend den Regeln des Genossenschaftsrechts folgen. Beim Ausscheiden sollen Mitglieder nur ihre eingezahlten Mittel ohne Rendite zurückerhalten.

Die Gründung soll mit geringem Kapitalbedarf möglich sein. Ein Prüfungsverband soll beraten und die Gründung begleiten. Steuerlich soll die GmgV wie eine Genossenschaft behandelt werden: Gewinne unterliegen der Körperschaft‑ und Gewerbesteuer; Dividenden fallen nicht an. Eine Ersatzerbschaftsteuer ist vorgesehen, da Anteile nicht vererbbar sind. Steuerliche Vor- oder Nachteile gegenüber bestehenden Rechtsformen sind nicht geplant.

Im nächsten Schritt soll das Konzept mit Ländern, Verbänden und Fachkreisen erörtert und anschließend zu einem Gesetzentwurf weiterentwickelt werden.

Redaktion beck-aktuell, js, 4. März 2026.

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