Justizministerium plant Online-Verfahren für Klagen vor Amtsgerichten

Geldforderungen vor Amtsgerichten sollen künftig in einem nutzerfreundlichen, strukturierten und vollständig digitalen Verfahren eingeklagt werden können. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesjustizministerium am Freitag veröffentlicht hat.

Das zivilgerichtliche Online-Verfahren soll den Zugang zur Justiz im Bereich kleiner Streitwerte vereinfachen. Gleichzeitig soll es gerichtliche Abläufe effizienter gestalten – insbesondere bei massenhaft vorkommenden Verfahren. Durch die vollständige Digitalisierung, eine stärker datenbasierte Kommunikation und die strukturierte Bearbeitung von Verfahren sollen Justizressourcen gezielter eingesetzt werden.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig betonte: "Nur eine Justiz, die für alle leicht erreichbar ist, ist eine wirklich gute Justiz." Das neue Verfahren solle genau das ermöglichen. Auch die Gerichte würden profitieren, denn "die Kommunikation mit den Verfahrensbeteiligten und die Arbeitsabläufe im Gericht können effizienter gestaltet werden." Die Ministerin zeigte sich überzeugt, "dass dies der Beginn für neue digitale Kommunikationsformen im Zivilprozess ist." Mit dem Onlinedienst für Fluggastrechte sei bereits ein erster Baustein auf Grundlage des geltenden Rechts gestartet worden.

Zehnjährige Erprobung und digitale Kommunikation

Die Erprobung des Verfahrens ist auf zehn Jahre angelegt. Vier sowie acht Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes ist eine Evaluierung vorgesehen. Der Gesetzentwurf wurde bereits in der letzten Legislaturperiode eingebracht und nun in Teilen ergänzt.

Rechtsuchende sollen bei der Klageeinreichung durch ein digitales Eingabesystem unterstützt werden. Die Einreichung erfolgt zunächst über den elektronischen Rechtsverkehr. Bürgerinnen und Bürgern steht dafür der kostenfreie Dienst "Mein Justizpostfach" zur Verfügung. Die Anwaltschaft wird über die bestehende Infrastruktur des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) einbezogen.

Das Verfahren soll bürgerliche Rechtsstreitigkeiten vor den Amtsgerichten erfassen, die auf Zahlung einer Geldsumme gerichtet sind. Die Landesregierungen sollen ermächtigt werden, durch Rechtsverordnung die Amtsgerichte zu bestimmen, die das Verfahren im Echtbetrieb erproben.

Digitale Zustellung statt Verkündung

Die allgemeinen Regeln der Zivilprozessordnung sollen um Erprobungsregelungen ergänzt werden, heißt es im Entwurf. Vorgesehen sind unter anderem erweiterte Möglichkeiten eines Verfahrens ohne mündliche Verhandlung, eine Ausweitung von Videoverhandlungen und Erleichterungen im Beweisverfahren. Die Verkündung eines Urteils im Online-Verfahren kann durch dessen rechtswirksame digitale Zustellung ersetzt werden.

Zur digitalen Strukturierung des Prozessstoffs sollen elektronische Dokumente, Datensätze und Eingabesysteme genutzt werden. Für Massenverfahren, etwa im Bereich der Fluggastrechte, sollen technische Standards und geeignete Dateiformate für eine ressourcenschonende Bearbeitung entwickelt werden.

Die rechtlichen Grundlagen für eine neue Form der verfahrensbezogenen Kommunikation zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten sollen geschaffen werden. Über eine Kommunikationsplattform sollen Anträge und Erklärungen abgegeben, Dokumente gemeinsam bearbeitet und zugestellt werden können. Zunächst ist die Erprobung auf die Kommunikation zwischen Gericht und Anwaltschaft beschränkt.

Die Gerichtsgebühren für das Online-Verfahren sollen gegenüber dem herkömmlichen Zivilverfahren abgesenkt werden, um einen wirtschaftlich attraktiven Zugang zum Recht für niedrigschwellige Forderungen zu schaffen.

Redaktion beck-aktuell, cil, 13. Juni 2025.

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